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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/1627/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:

 

1.      Der Überschreitung des Budgets im Produkt 665010 "Planen, Bauen und Unterhaltung von stadteigenen Bauten einschließlich Haustechnik und Energie“ für die Sachkonten 6161000 „Instandhaltung Gebäude und Außenanlagen (Bauunterhaltung)“ und 6162000 „Instandhaltung von technischen Anlagen in Betriebsbauten“ in Höhe von 500.000 € wird zugestimmt.

 

2.      Der Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit oberhalb der Fachbereichsbudgets im Dezernatsbudget II wird zugestimmt (vgl. Ziffer 1.3 der Budgetierungsregeln).

 

3.      Können die Mehraufwendungen im Budget des Dezernats II nicht aufgefangen werden, wird auf die Vorbelastung des Budgets für das Jahr 2012 verzichtet (vgl. Ziffer 1.5.2 der Budgetierungsregeln).

 

4.      Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon Kenntnis zu geben.

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Sachverhalt

Begründung:

 

 

Das Produkt 665010 "Planen, Bauen und Unterhaltung von stadteigenen Bauten einschließlich Haustechnik und Energie" beinhaltet die Sachkonten 6161000 „Instandhaltung Gebäude und Außenanlagen (Bauunterhaltung)“ mit einem Haushaltsansatz von 1.421.650 € und 6162000 „Instandhaltung von technischen Anlagen in Betriebsbauten“ mit einem Haushaltsansatz von 1.235.400 €.

 

Die Haushaltsansätze für diese beiden Konten lassen sich nur sehr schwer abschätzen. Im Haushaltsjahr 2010 sind auf den beiden Konten insgesamt 3.991 T€ gebucht worden, also rund 1,3 Mio. € mehr. Der entsprechende Bedarf für die Aufwendungen ergibt sich erst im lfd. Jahr. Da die Bauunterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zur weiteren Schadensvermeidung nicht aufschiebbar sind, werden zur ordnungsgemäßen Abwicklung der laufenden Bauunterhaltung für die städtischen Gebäude bis zum Jahresende zusätzlich 500.000 € benötigt.

 

Die zusätzlichen Mehraufwendungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

Adolf-Reichwein-Schule, Beseitigung Wasserschäden Gebäude A und E                            110.000 €

 

Haus der Jugend, Frankfurter Straße 29, Reparatur Aufzugsanlage                              85.000 €

 

Ehemaliges Rathaus Cappel, Umbau Gehörlosenvereinigung                                            35.000 €

 

BIP, Am Grün 16 - 18, Umbau nach Auszug Firma Detala                                                          30.000 €

 

Käthe-Kollwitz-Schule, Pavillons Erneuerung Heizungsanlage                                             40.000 €

 

Käthe-Kollwitz-Schule, Rückbau Naturwissenschaften                                                          10.000 €

 

Erich-Kästner-Schule, Umbau Hausmeistergebäude                                                           30.000 €

 

Gerhart-Hauptmann-Schule, Fenstererneuerung Verwaltung                                              9.000 €

 

Sportheim Wehrda, Cölber Straße 6, Sanierung Wohnung                                                           23.000 €

 

Erlengrabengesellschaft, Erlengraben 16, Sanierung Dach und Fenster                                8.000 €

 

Sudetenstraße 25, Umbau Betreuungsräume                                                                       10.000 €

 

Zahlungen für periodengerechte Zuordnung                                                                       110.000 €

 

Insgesamt                                                                                                                                            500.000 €

 

Die Budgetierungsrichtlinien sehen vor, dass Mehraufwendungen in einem Budget durch Einsparungen im Fachbereichs- bzw. Dezernatsbudget aufgefangen werden sollen. Der Haupt- und Finanzausschuss muss daher der Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit oberhalb der Fachbereichsbudgets im Dezernatsbudget II zustimmen (vgl. Ziffer 1.3 der Budgetierungsregeln).

 

Zur Zeit ist noch nicht abzusehen, ob der Mehraufwand im Haushaltsjahr 2012 durch Einsparungen im Dezernatsbudget II aufgefangen werden kann.

 

Ist dies nicht möglich, kommt nach den Budgetierungsrichtlinien die Vorbelastung des entsprechenden Budgets 2013 zum Tragen. Da es sich bei den Bauunterhaltungsmaßnahmen um nicht zu kalkulierende Aufwendungen handelt, wird auf die Vorbelastung des Budgets für das Folgejahr verzichtet (vgl. Ziffer 1.5.2 der Budgetierungsregeln).

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

                            Ausdruck vom: 16.10.2012

                            Seite: 2/2

 

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