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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen - VO/1650/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg begrüßt ausdrücklich die gemeinsamen Beschlüsse der Kreistage des Landkreises Gießen und Marburg-Biedenkopf sowie der Stadtverordnetenversammlung Gießen für eine sichere Zukunft des UKGM.

 

Die Stadtverordntenversammlung stellt fest, dass nach der erneuten Absage der Übernahmepläne der Fresenius AG die Landesregierung in besonderer Weise gefordert ist, die sich für eine Sicherung und Verbesserung der Bedingungen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten, der Forschung und Lehre sowie der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten am UKGM einzusetzen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt deshalb ihre im März 2012 getroffenen Beschlüsse, mit denen die schädlichen Wirkungen der Privatisierung eingedämmt werden sollen:

 

1. Es darf keinen Stellenabbau am UKGM geben. Der bereits eingetretene Stellenabbau muss revidiert werden. Für eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten bedarf es nicht weniger, sondern mehr Personal. Die Arbeitsverdichtung der Beschäftigten muss umgekehrt werden. Ein weiteres Outsourcing von Arbeitsplätzen darf nicht erfolgen.

 

2. Die Landesregierung muss zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Versorgung der Patientinnen und Patienten quantitative und qualitative Personalmindeststandards gesetzlich regeln.

 

3. Mit den Beschäftigten, die zum Land Hessen zurückkehren, muss angemessen umgegangen werden. Dazu gehören der Verzicht auf Kündigungen sowie eine wohnortnahe Beschäftigung. Wir sehen das Land Hessen nach der verfassungswidrigen Überleitung der Beschäftigten in einer besonderen Verantwortung.

 

Für die Stadtverordnetenversammlung bedeutet der Beschluss, dass die Zukunft des UKGM gesichert und die medizinischen Fachbereiche an beiden Standorten erhalten werden sollen, insbesondere:

 

1. Entscheidungen über wissenschaftliche Schwerpunktbildungen können nur im Einvernehmen mit den Hochschulen und medizinischen Fachbereichen an beiden Standorten getroffen werden.

 

2. Für die Steigerung der Attraktivität der Standorte muss die Landesregierung über eine gesetzliche Regelung eine ausreichende Zahl der vom Universitätsklinikum vorzuhaltenden ärztlichen Weiterbildungsstellen schaffen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung betont, dass die Zukunft des UKGM nur im wirtschaftlichen Verbund der Standorte in Marburg und Gießen erreicht werden kann. Umso mehr ist darauf zu drängen, dass die hohe Qualität der Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie die medizinische Forschung und Lehre an beiden Standorten weiterentwickelt werden und Entscheidungen über die Zukunft des UKGM nicht zu Lasten von einem der beiden Standorte oder gar durch Abbau von Forschungseinrichtungen und medizinischen Teilfunktionen erfolgt.

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Durch den gemeinsamen Antrag der Kreistage und der Stadtverordnetenversammlungen in Gießen und Marburg ist ein klares Signal für die Interessen der gesamten Region gesetzt, das von der Landesregierung nicht unbeachtet bleiben kann. Nach der Absage der Übernahme des UKGM durch Fresenius ist jüngst in öffentlichen Äußerungen von Seiten der Geschäftsführung des UKGM erneut der Abbau von bis zu 500 Stellen mit einem Einsparpotenzial von 20 Millionen Euro gefordert worden. Die Wirtschaftlichkeit eines Klinikums darf aber nicht auf Kosten der Beschäftigten erreicht werden. Deshalb müssen für die Sicherung und die Zukunft des UKGM und sowie der medizinischen Forschung und Lehre klare Leitplanken gegeben werden - auch unter Anerkennung der Investitionen, die von Seiten der Rhön AG an beiden Standorten getätigt worden sind. In der jetzigen Situation ist es die besondere Pflicht der Landesregierung, ihren Einfluss für eine gute Zukunft des UKGM geltend zu machen. Der ergänzende Beschluss benennt diese Verantwortlichkeit, erinnert deshalb erneut an das einstimmige Votum der Marburger Stadtverordnetenversammlung und setzt sich dafür ein, dass es nicht dem Haupteigentümer des UKGM überlassen bleibt, allein über die Ausgestaltung der Zukunft des UKGM und der medizinischen Versorgung zu entscheiden.

 

 

Steffen Rink                                                                                    Dietmar Göttling

 

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