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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1719/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

gemäß § 97 Abs. 3 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 und § 101 Abs. 3 HGO über die hiermit vorgelegten folgenden Entwürfe zu beraten und zu beschließen:

 

 

1.Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Planungsjahre 2012 bis 2016

 

2.Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2013 mit ihren Anlagen

 

3.Stellenplan 2013 der Universitätsstadt Marburg

 

4.sowie den Entwurf des Finanzplanes 2012 bis 2016 gemäß § 101 Abs. 4 HGO zur Kenntnis zu nehmen

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Gemäß § 97 Abs. 1 und § 101 Abs. 3 HGO hat der Magistrat die o. g. Planentwürfe festzustellen, die er nach § 51 Ziffer 7 HGO zur Beratung und späteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorlegt.

 

Das Investitionsprogramm ist Grundlage für den Finanzplan 2012 bis 2016, der dem Haushaltsplanentwurf 2013 als Anlage beigefügt ist.

 

Der Haushaltsplan 2013 wird, wie seit 2009 üblich, als Produkthaushalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung vorgelegt. Hiernach gilt der Ergebnishaushalt gem. § 92 Abs. 3 HGO als ausgeglichen, wenn das ordentliche Ergebnis nicht negativ ist.

 

Die Stadt Marburg kann diese gesetzliche Vorgabe erfüllen und das ordentliche Ergebnis  2013 mit einem kleinen Überschuss in Höhe von 366 T€ in der Planung abschließen; zusammen mit dem außerordentlichen Ergebnis weist der Entwurf sogar einen Überschuss von 1.866 T€ auf.

 

Im investiven Teil des Finanzhaushalts ergibt sich ein Investitionsvolumen von knapp          25 Mio. €, das durch Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 34,6 Mio. € ergänzt wird.

 

Zur Finanzierung der Investitionen ist es notwendig, eine Kreditermächtigung von 12,4 Mio. € zu veranschlagen.

 

Die zum Haushalt gehörende Finanzplanung, die sich in wesentlichen Eckdaten auf die Orientierungsdaten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom                  14. September 2012 (Basis: gesamtwirtschaftliche Projektion der Bundesregierung vom April 2012) stützt, zeigt ein positives Bild der zukünftigen Haushalte.

 

Zahlreiche weitere Einzelheiten und Erläuterungen können dem Haushaltsplanentwurf 2013 entnommen werden.

 

Die Ortsbeiräte werden gemäß § 82 Abs. 3 HGO zum Entwurf des Haushalts 2013 gehört.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

Ausdruck vom: 09.10.2012

Seite: 1/2

 

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Finanz. Auswirkung

 

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