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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/1748/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:

 

  1. Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) wird ein zinsloses Darlehen in Höhe von 60.000,00 Euro aus dem Hessischen Investitionsfonds – Abt. A – aufgenommen.

 

  1. Das Darlehen ist zur Finanzierung des Sinnes- und Demenzgartens in der Alten- und Pflegeeinrichtung Cölbe an die GeWoBau weiterzuleiten.

 

  1. Es wird ein Darlehensvertrag mit der GeWoBau zu gleichen Bedingungen geschlossen. Dieses Darlehen ist von der GeWoBau grundbuchrechtlich zu sichern; die Tilgung, die die Stadt dem Land gegenüber zu leisten hat, ist von der GeWoBau zeitgleich der Stadt zu erstatten.

 

  1. Von der I200.005.9 „Darlehen Photovoltaik“ werden 60.000,00 Euro für die Weiterleitung des Darlehens zur Verfügung gestellt.

 

  1. Dem Haupt- und Finanzausschuss ist von diesem Beschluss Kenntnis zu geben.

 

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Sachverhalt

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Begründung

 

Die GeWoBau plant den Neubau eines Gartens für demenziell erkrankte Menschen in der Alten- und Pflegeeinrichtung Cölbe. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden voraussichtlich 140.388,17 Euro betragen. Das Land Hessen fördert das Vorhaben mit einer Zuwendung in Höhe von 39.300 Euro, welche die GeWoBau direkt erhält, und einem Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds – Abt. A – in Höhe von 60.000 Euro.

 

Nach dem Investitionsfondsgesetz kann das Land das Darlehen nicht direkt der GeWoBau bewilligen sondern nur einer Gebietskörperschaft.

 

Die Stadt Marburg wird daher dem Land gegenüber Schuldnerin mit der Auflage, das Darlehen weiterzuleiten. Zwischen der GeWoBau und der Stadt Marburg werden deshalb für das Darlehen die gleichen Konditionen vereinbart wie sie auch zwischen dem Land Hessen und der Stadt Marburg gelten. Das Darlehen ist zinslos und wird mit 5 % jährlich getilgt.

 

Letztlich wird die Stadt Marburg durch das Darlehen also nicht belastet. Zusätzlich lässt sie sich das Darlehen zwischen ihr und der GeWoBau grundbuchrechtlich sichern.

 

In der Haushaltssatzung 2012 ist für Investitionsfondsdarlehen der Abt. A grundsätzlich keine Kreditermächtigung vorgesehen. Diese Maßnahme war zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht bekannt. Mittel können jedoch von der Investitionsnummer „Darlehen Photovoltaik“ bereitgestellt werden, da dort mit Minderauszahlungen zu rechnen ist.

 

 

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

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Finanz. Auswirkung

 

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