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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1754/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die beigefügte Entgeltordnung für die städtischen Bäder wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

- 5 -

Begründung

 

1. Allgemeines

 

Die Entgeltordnung für die städtischen Bäder in der Fassung vom 01. Juli 2004 bedarf aus mehreren Gründen einer Überarbeitung.

 

1.      Kostensteigerungen

 

              In den letzten acht Jahren sind erhebliche Kostensteigerungen, insbesondere im Energiebereich, zu verzeichnen. Des Weiteren haben sich seit 2004 auch die Sach- und Personalkosten deutlich erhöht.

 

2.      Erweiterung des Angebots

 

In 2009 ist die Saunaanlage des AquaMar erweitert und neugestaltet worden. Darüber hinaus besteht seit 2010 zusätzlich eine neue Sprunghalle mit einem 1 m-Sprungbrett und einem 3 m-Sprungbrett und einer Waterclimbing-Wand. Diese Funktionalitäten erhöhen wesentlich die Attraktivität des Bades.

 

Im Hallenbad Wehrda haben ebenfalls eine Erweiterung des Angebots sowie eine Grundsanierung stattgefunden, die im Herbst 2011 abgeschlossen worden ist. Das erweiterte Angebot um ein zusätzliches Lehrschwimm- und Gesundheitsbecken ist mit Zusatzkosten, aber auch erweiterten Möglichkeiten verbunden, so dass eine moderate Erhöhung des Entgelts angemessen ist.

 

3.      Bädervergleich der KGSt

 

              Seit 2010 nimmt der Fachdienst Städtische Bäder mit dem AquaMar an einem bundesweiten Bädervergleichsring der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) teil. Die KGSt vergleicht acht Hallenfreibäder miteinander. Einige Ergebnisse dieses Vergleichsrings sind:

 

§         Im Bereich der Kosten liegt das AquaMar weitestgehend im Mittelfeld bzw. Durchschnitt der verglichenen Bäder.

 

§         Der Anteil des Individualeintritts an den Gesamterlösen liegt in der Universitätsstadt Marburg bei 37 Prozent. Der Bädervergleich zeigt, dass ein Anteil von 45 Prozent möglich ist.

 

§         Bei der Kennzahl „besucherbezogene Erlöse“ liegt das AquaMar mit einem Betrag von 2,55 EUR bei den „Erlösen aus dem Eintritt zahlender Individualbesucher im Verhältnis zu den Gesamtbesucherzahlen im Bad“ deutlich unter dem Mittelwert von 3,05 EUR. Hieraus ergibt sich auch der Vorschlag der moderaten Erhöhung um 0,50 EUR. Die vergleichbare Kennzahl fällt bei den Saunabesucherinnen und Saunabesuchern mit 8,90 EUR im AquaMar zu 10,24 EUR im Durchschnitt der verglichenen Anlagen noch deutlicher aus (Kennzahlenbasis = 3 Std. Saunabesuch).

 

§         Die Universitätsstadt Marburg hebt sich hinsichtlich der internen Verrechnung der Leistungen an Schulen und Vereine mit einem Anteil von 24 Prozent an den Gesamterlösen von allen anderen Kommunen deutlich nach oben ab. In diesem Zusammenhang ist positiv anzumerken, dass der Nutzungsgrad durch die Vereine in der Universitätsstadt Marburg im Vergleich zu allen anderen Bädern am höchsten ist.

 

§         In keinem der Vergleichsbäder erhalten Vereine einen ähnlich hohen Zeitanteil an Belegungszeiten wie in Marburg.

 

§         Bei einigen Bädern gelingt es, das Defizit, das der Badebetrieb bei fast allen teilnehmenden Kommunen zu verzeichnen hat, deutlich zu senken und zwar durch die Eigenbewirtschaftung des Gastronomiebetriebs sowie über deutlich höhere Erlöse über die Saunaanlagen.

 

              Aus Sicht des Fachdienstes Städtische Bäder ist eine wesentliche Konsequenz der hier dokumentierten Ergebnisse, dass der Anteil des Individualeintritts an den Gesamterlösen sowohl bei den normalen Eintrittspreisen, aber auch vor allem im Hinblick auf die Saunaeintritte gesteigert werden sollte. Im Bereich des Gastronomiebetriebes ist eine Erhöhung der Einnahmen nicht möglich, da die Gastronomie verpachtet ist.

 

Der Fachdienst Städtische Bäder schlägt daher eine moderate Erhöhung der Eintrittspreise vor.

 

4.      Ergebnisse des Sportentwicklungsplans

 

              Vor allem sportlichere Schwimmerinnen und Schwimmer – so das Ergebnis der Befragung im Rahmen des Prozesses zum Sportentwicklungsplan – wünschen sich einen ganztägigen Ein-Stunden-Tarif für die Schwimmhalle. Dies ist soweit wie möglich in den Entwurf für die Entgeltordnung mit eingeflossen, in dem der bisher übliche „Happy-Hour-Tarif“ für bestimmte Zeitfenster (07:00 – 09:00 Uhr, 12:00 – 14:00 Uhr, 20:15 – 22:00 Uhr) durch einen – mit Ausnahmen – ganztägigen Ein-Stunden-Tarif ersetzt werden soll. Es ist mit dem neuen Tarif also möglich, von Montag bis Freitag ab 10:00 Uhr den Ein-Stunden-Tarif zu wählen. Die neue Bezeichnung in der Entgeltordnung lautet „Kurzzeitschwimmen“. Das Frühschwimmen von Dienstag bis Freitag (07:00 – 09:00 Uhr) bleibt unverändert bestehen.

 

              Anmerkung: Ein durchgängiges Kurzzeitschwimmen von 07:00 bis 22:00 Uhr ist nicht möglich, da unter anderem morgens entsprechende Zeitfenster für umfangreiche Reinigungsarbeiten zwingend notwendig sind.

 

5.      Beschluss der Stadtverordnetenversammlung – Einführung einer Gruppenkarte

 

              Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 29. Juni 2012 beschlossen, dass bei der Überarbeitung der Entgeltordnung für die städtischen Bäder geprüft werden soll, ob es für Studierende, Rentner/innen, Menschen mit Behinderungen und Stadtpassinhaber/innen Ermäßigungen auf Aquajoggingkurse geben kann bzw. ob darüber hinaus eine Ermäßigung bei Aquajoggingkursen für andere berechtigte Personengruppen möglich ist. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob in Anlehnung an die Familienkarte eine Gruppenkarte für Erwachsene, Jugendliche und Kinder eingeführt werden kann.

 

              Die Recherche in anderen Bädern in der Region, aber auch über die KGSt, hat gezeigt, dass eine Gruppenkarte nicht angeboten wird. Vielmehr wird auf Rabattkarten gesetzt, wie dies im AquaMar auch der Fall ist. Der Fachdienst Städtische Bäder empfiehlt daher, auf einen für alle anwendbaren Gruppentarif zu verzichten und stattdessen die Rabattmöglichkeit von 10 Prozent (50,00 EUR Wertkarte) bzw. von 15 Prozent (100,00 EUR Wertkarte), die auch von Gruppen genutzt werden kann, beizubehalten.

 

              Beibehalten werden sollte auch die Ausnahmeregelung, die für soziale Vereine (nach Antrag) sowie für Kindergarten- und Schulklassen gilt. Hier kommt der sogenannte „Wandertagtarif“ zum Einsatz, nach dem Kinder und Jugendliche dieser Gruppen nach dem neuen Tarif 2,00 EUR für die Zwei-Stundenkarte und 3,00 EUR für die Vier-Stundenkarte zahlen (vorher 1,50 EUR und 2,50 EUR).

 

              Aufgrund der Vielzahl von Ermäßigungen, aber auch aufgrund der Tatsache, dass Kurse ohnehin schon knapp kalkuliert sind, sollten keine weiteren Ermäßigungen für z. B. Aquajogging-Kurse gewährt werden.

 

2. Änderungsvorschläge für die Entgeltordnung

 

Folgende Punkte sollten geändert, aufgehoben oder neu gefasst werden.

 

1.      Strukturanpassung

 

              In die Entgeltordnung für die städtischen Bäder müssen die beiden zusätzlich errichteten Schwimmhallen, nämlich die Sprunghalle im AquaMar und die Lehrschwimmhalle im Hallenbad Wehrda, aufgenommen werden. Die Entgeltregelung für die Nutzung der Solarien entfällt, da ab dem 01. November 2012 aufgrund von nicht erfüllbaren gesetzlichen Vorgaben die Solarien aus dem Bad entfernt werden.

 

2.      Anpassung der Preise

 

              Grundsätzlich wird eine Preisanpassung in Höhe von 0,50 EUR auf die Einzeleintritte bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern sowie von 1,00 EUR bei den Familieneintritten empfohlen. Einzelheiten für die jeweiligen Nutzergruppen sind der beigefügten Entgeltordnung zu entnehmen.

 

              Beim Saunaeintritt sollte die Erhöhung bei 2,00 EUR für den Einzeleintritt liegen.

 

3.      Einführung eines Ein-Stunden-Tarifs ganztägig

 

              Es wird empfohlen, den bisherigen „Happy-Hour-Tarif“ zu einem ganztägig gültigen Ein-Stunden-Tarif (Entgelthöhe 3,50 EUR, für jede weitere angefangene Stunde 0,60 EUR) auszuweiten. Dies wurde im Rahmen der Befragung zum Sportentwicklungsplan als Bedarf ermittelt. Eine Erhöhung des Entgeltes ist hier nicht vorgesehen.

 

4.      Verzicht auf Gruppentarif

 

              Der Fachdienst Städtische Bäder empfiehlt, auf einen gesonderten Gruppentarif zu verzichten. Vielmehr ist auf die Möglichkeit des Rabatts über die Zeitwertkarten zu verweisen. Die Zeitwertkarten sollten in der bestehenden Form beibehalten werden.

 

              Besuchen Gruppen das AquaMar, wird bei einer Eintrittshöhe ab 50,00 EUR ein Nachlass von 10 Prozent und bei einem Betrag von 100,00 EUR ein Nachlass von 15 Prozent gewährt. Im Bedarfsfall wird dies auch über Rechnungsstellung abgewickelt.

 

              Bei Schulklassen, die zusätzlich zum Schwimmunterricht das AquaMar besuchen, wird ohnehin ein reduzierter Eintrittspreis („Wandertagtarif“) gewährt. Nach vorheriger Absprache bzw. auf Antrag wird dieser Tarif auch bei gemeinnützigen Vereinen angewendet. Dieses Verfahren hat sich aus Sicht des Fachdienstes Städtische Bäder bewährt. Begründeten Bedarf für eine weitere Ausweitung dieser Sonderkonditionen ist nicht gegeben.

 

5.      Einführung eines Vier-Stunden-Tarifs

 

Bisher gibt es im AquaMar einen Zwei-Stunden-Tarif und einen Tagestarif. Aufgrund von Kapazitätsproblemen und den zur Verfügung stehenden Spinden schlägt der Fachdienst Städtische Bäder eine Steuerung der Aufenthaltszeit im Hallenbad über die Einführung eines Vier-Stunden-Tarifs vor.

 

Mit der Einführung eines zusätzlichen Vier-Stunden-Tarifs auch für die Saunaanlage wird dem vielfach geäußerten Wunsch der Sauna-Badegäste entsprochen. Im Gegenzug kann der bisherige „Happy-Hour-Tarif“ für die Sauna ab 18:00 Uhr entfallen.

 

6.      Freibadpreise

 

              Es wird empfohlen, die Freibadpreise als Tagestarif beizubehalten.

 

              Anmerkungen zu den Tarifen:

 

Im Zusammenhang mit dem Vorschlag einer moderaten Erhöhung der Eintrittspreise nach 8 Jahren soll an dieser Stelle an einigen Beispielen dargestellt werden, welche Vergünstigungen die städtischen Bäder auch weiterhin bieten:

 

·         Freier Eintritt für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung, wenn deren Erforderlichkeit durch eine Eintragung im Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird.

 

·         Nach der Erhöhung können Stadtpass-Kinder für „nur“ 1,50 EUR das AquaMar für 2 Stunden nutzen.

 

·         Kleinkinder bis 3 Jahre haben freien Eintritt.

 

·         Beibehaltung des Kombitickets in den Sommerferien für die gleichzeitige Nutzung von Hallen- und Freibad zu Freibadpreisen (neu 3,50 EUR).

 

·         Die Familienkarte bezieht sich auf 2 Erwachsene (dies können Eltern oder Großeltern sein) und alle eigenen Kinder bis 15 Jahre und kostet nach dem neuen Tarif 10,00 EUR für 2 Stunden bzw. 13,00 EUR für 4 Stunden und 14,50 EUR für einen ganzen Tag.

 

·         Montags ist Familiensaunatag (Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr zahlen 50 Prozent des regulären Preises).

 

·         Donnerstags ist Saunatag für Studierende und Auszubildende.

 

7.      Organisatorisches – Umrüstung der Kassenanlage

 

Aufgrund erheblicher Mängel bei dem jetzigen Kassensystem und der dazugehörigen Hardware (der Kassenautomat am Eingang ist bereits seit mehreren Monaten ausgefallen), plant der Fachdienst Städtische Bäder, das komplette Kassensystem zu erneuern.

 

Zudem besteht in jedem Jahr das Problem, dass Spindschlüssel, die gleichzeitig den Chip für die derzeit an einer Stelle angebrachte Zugangsbeschränkung (zwischen Rutschenturm und Aktionsbecken) beinhalten, in erheblichem Umfang gestohlen bzw. nicht zurückgegeben werden. Grund ist, dass es im Freibad keine Ausgangskontrolle wie in der Halle gibt, sondern lediglich ein Drehkreuz angebracht ist.

 

Um dies zu unterbinden und um aus Sicherheitsgründen einen genauen Überblick darüber zu haben, wie viele Badegäste sich auf dem gesamten Gelände aufhalten, soll bei der anstehenden Erneuerung der Kassenanlage unbedingt eine entsprechende Vorrichtung zur Rückgabe der Eintrittscoins bzw. Eintrittskarten am Ausgang des Freibads realisiert werden.

             

Im Zuge der geplanten Veränderungen denkt der Fachdienst Städtische Bäder darüber nach, ob mit der Nutzung des Freibades außerhalb der Sommerferien auch weiterhin eine Nutzung der Sprunghalle und Großrutsche bestehen bleiben soll (dies ist bisher möglich). Da diese Nutzungsmöglichkeit in der jetzigen Entgeltordnung nicht enthalten ist, sondern eine interne Regelung darstellt, sollte sie auch nicht in die neue Entgeltordnung aufgenommen werden.

 

Wenn die bisherige Regelung beibehalten werden soll, ist eine Nachrüstung von technischen Zugangskontrollen inklusive Drehkreuzen an drei Stellen im Bad notwendig, da unter den gegebenen räumlichen Bedingungen (zwei Zugänge von außen, drei weitere Zugangswege zu den übrigen Bereichen im Gebäude) nicht sichergestellt werden kann, dass unrechtmäßig auch der Rest der Anlage genutzt wird.

 

Diese Frage sollte jedoch außerhalb der Änderung der Entgeltordnung geklärt werden, wenn eine neue Kassenanlage installiert ist und absehbar ist, welche technischen Möglichkeiten umsetzbar sind.

 

              Es wird empfohlen, die Regelung beizubehalten, nach der Badegäste, die den Halleneintritt lösen, auch das Freibad nutzen können.

 

 

Die geplante Neufassung der Entgeltordnung ist den Mitgliedern der Sport- und Bäderkommission am 02. Oktober 2012 vorgestellt und erläutert worden. Eine Synopse mit Gegenüberstellung der bisherigen Entgeltordnung und der neuen geplanten Entgeltordnung (Stand: 13. August  2012) wurde den Kommissionsmitgliedern ausgehändigt.

 

Bedingt durch die umfangreichen und wesentlichen Änderungen ist eine komplette Neufassung der Entgeltordnung für die städtischen Bäder erforderlich. Sie löst die bisherige Entgeltordnung vom 01. Juli 2004 ab und soll zum 01. Januar 2013 in Kraft treten.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

Dr. Kerstin Weinbach

Stadträtin

 

 

 

 

Anlagen

 

1.      Entgeltordnung für die städtischen Bäder zum 01. Januar 2013

2.      Synopse

 

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Finanz. Auswirkung

 

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