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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1777/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Kann der Magistrat bitte darüber Auskunft geben, wie die Schaltung der Straßenbeleuchtung geregelt ist (wann wird die Beleuchtung angeschaltet, wann werden die Hälfte der Lampen ausgeschaltet?) und ob eine Verbesserung der Beleuchtungsdauer bei Bushaltestellen im Stadtgebiet ermöglicht werden kann?

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Sachverhalt

Schaltung der Straßenbeleuchtung

 

Die Schaltung der Straßenbeleuchtung erfolgt im Wesentlichen in Abhängigkeit von Tageszeit und Helligkeit.

 

Das Einschalten erfolgt bei einer natürlichen Beleuchtungsstärkevonrund 40 Lux und bei der Ausschaltung sind es durchschnittlich 60 Lux.

 

Eine Verbesserung der Beleuchtungssituation durch Veränderung der Schaltpunkte ist bei den Lichtverhältnissen >40 Lux wegen der Leistungsfähigkeit der vorhandenen Beleuchtung nicht zu erreichen.

 

Im Rahmen der Nachtabschaltung ist von 23:30 bis 6:00 Uhr in den Nebenstraßen jede zweite Leuchte abgeschaltet.

 

Der Verkehrsbetrieb plant zur Verbesserung der Haltestellenbeleuchtung eine Solarbeleuchtung.

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