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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1786/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der beigefügte I. Nachtrag zur Gebührenordnung für die öffentlichen Parkflächen in der Universitätsstadt Marburg (Parkgebührenordnung) wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die derzeit geltende Parkgebührenordnung ist am 01. Dezember 2006 in Kraft getreten und ist seitdem unverändert geblieben.

 

Aus Gründen einer stärkeren Lenkungswirkung, die Parkgebühren auf den ruhenden Verkehr und den Parksuchverkehr haben, ist eine Überarbeitung der Höhe der Parkgebühren notwendig geworden. Der Parkgebührenregelung kommt die Aufgabe zu, das begrenzte Angebot an Parkflächen im Innenstadtbereich derart ausgewogen zu bewirtschaften, dass dort für eine Mehrfachnutzung gesorgt und die Erreichbarkeit der Innenstadt sichergestellt wird. Die Parkplätze im Einkaufsbereich sollen möglichst vielen Kundinnen und Kunden der Oberstadt und der umgebenden Einkaufsgebiete dienen. Pendlerinnen und Pendler hingegen sollen möglichst auf weniger zentrale Parkplätze verwiesen werden oder sollen die Möglichkeiten des ÖPNV der Universitätsstadt Marburg einschließlich des P+R-Angebots nutzen.

 

Die Höhe der Parkgebühren liegt im Vergleich mit den Sonderstatusstädten Gießen und Wetzlar immer noch unter dem durchschnittlichen Betrag. Die Parkgebühren für die Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum sind in den Städten nach Parkzonen gestaffelt. Die höchsten Gebühren sind im jeweiligen Stadtzentrum zu entrichten und verringern sich dann entsprechend. Die höchste Parkgebühr im Zentrum beträgt derzeit je 30 Minuten Parkzeit:

 

Marburg              0,60 €

Gießen              1,00 €

Wetzlar              0,50 €.

 

Eine detaillierte Übersicht über die derzeitigen Parkgebühren in Marburg, Gießen und Wetzlar ist als Anlage beigefügt.

 

Nach Auskunft der Stadt Gießen wurden die Parkgebühren im Jahr 2011 erheblich, und zwar um bis zu 70 %, angehoben, nachdem in 20 Jahren vorher keine wesentlichen Anpassungen vorgenommen wurden. In Wetzlar ist für die nahe Zukunft eine Anpassung der Gebühren vorgesehen.

 

Die Höhe der Parkgebühren für die Universitätsstadt Marburg soll insgesamt angehoben werden, und zwar um 20 % bis 30 %. Eine Abrechnung ist derzeit nur in 0,10 € - Schritten möglich. Aus diesem Grund wurden die Parkgebühren rundungsbedingt auf 0,10 € - Schritte angepasst.

 

Parkzone

Parkgebühr/

30 Minuten

aktuelle Fassung

Parkgebühr/

30 Minuten

Entwurf

Erhöhung

1

0,60 €

0,80 €

33 %

2

0,40 €

0,50 €

25 %

3

0,60 €

0,80 €

33 %

4

0,60 €

0,80 €

33 %

5

0,30 €

0,40 €

33 %

 

 

Im Jahr 2011 verzeichnete die Universitätsstadt Marburg auf Grundlage der Parkgebührenordnung Einnahmen in Höhe von 922.314,51 €. Für das Jahr 2013 werden Parkgebühren in Höhe von 1.173.914,87 € und damit Mehreinnahmen von 251.600,36 € prognostiziert. Die Prognose errechnet sich aus den neuen Parkgebühren, dem Umschlag pro Tag und der Anzahl der Parkplätze.

 

 

Aus Gründen einer weiteren Verbesserung der Verkehrslenkung des ruhenden Verkehrs und des Parksuchverkehrs wird daher gebeten, den beigefügten I. Nachtrag zur Parkgebührenordnung zu beschließen.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

 

FD 32

FD 62

 

 

 

K

K

 

 

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

 

 

Anlagen:             

 

1.             I. Nachtrag zur Gebührenordnung für die öffentlichen Parkflächen in der Universitätsstadt Marburg (Parkgebührenordnung)

Übersicht Parkgebühren der Sonderstatusstädte Marburg, Gießen und Wetzlar

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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