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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/1814/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:

 

1.               Unter Anerkennung der Unabweisbarkeit wird einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung im Produkt 515720 Hilfen für junge Menschen und deren Familien gemäß § 100 Abs. 1 HGO in Höhe von 1.950.000 € zugestimmt.

 

2.               Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge bei dem Sachkonto 5553000 Gewerbesteuer in Höhe von 1.950.000 €.

 

3.              Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigeben.

 

4.               Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Das Budget 515720 Hilfe für junge Menschen und deren Familien umfasst 19 Konten mit einem Gesamtvolumen von 9.344.600 Euro.

 

Das Budget ist geprägt durch die Aufwendungen und Auszahlungen für Leistungen nach dem SGB VIII, z. B. für die Hilfen zur Erziehung, die Hilfen für junge Volljährige, die Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen und artverwandte Hilfen sowie für damit in engem Zusammenhang stehende Leistungen wie Kostenerstattung an andere Jugendämter. Auf die Gewährung dieser Leistungen bestehen bundesgesetzlich geregelte individuelle Rechtsansprüche.

 

Der dem Jugendamt zugewiesene Auftrag gebietet es, Hilfe zu leisten, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Es handelt sich um Pflichtaufgaben. Die Höhe der Aufwendungen für Erziehungshilfen wird von komplexen Wirkungszusammenhängen und individuellen und gesellschaftlichen Entwicklungen sowie den gesetzlichen Vorgaben beeinflusst, so dass eine genaue Bezifferung der Ansätze sowie auch des Mehrbedarfs nicht erfolgen kann und der tatsächlich zu erwartende Gesamtbedarf bis zum 31. Dezember 2012 im Wesentlichen unter Zugrundelegung des aktuellen Fallbestandes ermittelt wurde.

 

In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf die Jahresrechnungen der beiden voraus gegangenen Jahre hin. In 2010 wurde dieses Budget mit einem Ergebnis von rd. 10,2 Mio. Euro und in 2011 mit einen Betrag von rd. 10,7 Mio. Euro abgeschlossen.

 

Im Haushaltsjahr 2012 liegt der tatsächlich zu erwartende Gesamtbedarf im Budget der Hilfen zur Erziehung bei insgesamt 11.544.600 € und damit um rund 2,2 Mio. € über dem zur Verfügung stehenden Budget.

 

Neben den oben geschilderten bekannten Faktoren ist eine seit Jahresbeginn weiter feststellbare Fallzahlsteigerung bei den zahlungsrelevanten Fällen von 441 auf inzwischen 480 für diesen Mehrbedarf verantwortlich. Es hat seit Jahresbeginn einen deutlichen Anstieg der Hilfen um insgesamt 39 Fälle gegeben, was einem prozentualen Anstieg von 8,84 % entspricht. Dies in Verbindung mit der tariflichen Kostensteigerung führt in der Folge zwangsläufig zu einem Mehr an Aufwendungen und Auszahlungen.

 

Bei den Honoraren für Jugend- und Familienhelfer besteht weiterhin der Trend weg von der Inanspruchnahme kostengünstiger Honorarkräfte und hin zur notwendig werdenden Inanspruchnahme hoch professionalisierter Angebote Freier Träger, so dass hier eine Kostensteigerung erfolgt. Hier sind seit Jahresbeginn 22 Fälle hinzugekommen, was einer prozentualen Steigerung von 20 % entspricht.

 

Insbesondere auch bei den flexiblen Hilfen gemäß § 27 Abs. 2 SGB VIII, die in Familien oft mehrere Hilfen bündeln und einen präventiven Charakter haben, stieg die Fallzahl seit Jahresbeginn von 45 auf 53, was einem Anstieg um 17,78 % entspricht. Bei den kostenintensiven Eingliederungshilfen war ein prozentualer Anstieg um 21% zu verzeichnen.

 

Die Bedarfsermittlung beruht auf den Fallbeständen zum Erhebungszeitpunkt (31. Oktober 2012). Bekanntlich können sich hier jedoch aus verschiedensten Gründen Verminderungen, vor allem aber auch weitere Erhöhungen ergeben. Aktuell stehen im Budget insgesamt noch Mittel von rd. 730.000 € zur Verfügung. Es ist davon auszugehen, dass die gegenwärtig zur Verfügung stehenden Mittel spätestens Anfang Dezember 2012 erschöpft sein werden.

 

Wesentliche Forderungen, die sich noch auf 2012 beziehen, werden uns darüber hinaus aber erst im I. Quartal des kommenden Jahres erreichen.

 

Nach den Budgetregeln sind Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen eines Fachdienstbudgets zunächst im Fachbereichsbudget, dann – mit Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses – im Dezernat zu decken. Erst wenn das nicht möglich ist, kommt eine überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung in Betracht.

 

Innerhalb des Fachbereichs 5 sowie auf Dezernatsebene wurde bereits abgeklärt, ob hier eine Deckung dieser Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen erfolgen kann. Dies ist auf Dezernatsebene gegenwärtig nicht zu erwarten, da bereits über das Dezernatsbudget die Mehraufwendungen für die Bauunterhaltung in Höhe von 500.000 € aufgefangen werden müssen (vgl. Beschluss HFA vom 25.09.2012).

 

Innerhalb des Fachbereichs 5 stehen momentan 250.000 Euro aus dem Produkt 515810 „Kindertagesbetreuung“ zur Verfügung, so dass ein ungedeckter Mehrbedarf von etwa 1,95 Mio. € verbleibt.

 

Aufgrund der gesetzlich fixierten Leistungsverpflichtung sind die erforderlichen Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen unabweisbar. Gleichzeitig sind die Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen wie geschildert auch nicht vorhersehbar gewesen, so dass insgesamt die Voraussetzungen des § 100 Abs. 1 HGO vorliegen.

 

Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch die Mehrerträge im Bereich der Gewerbesteuer in gleicher Höhe.

 

Gemäß § 7 der Haushaltssatzung der Stadt Marburg ist dem Haupt- und Finanzausschuss die Zuständigkeit für die Genehmigung dieser überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO übertragen worden.

 

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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