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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1886/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.              Die Universitätsstadt Marburg begründet durch Unterzeichnung des Gesellschaftervertrages (Anlage 1) eine Gesellschafterstellung in der künftigen Regionalmanagement Mittelhessen GmbH (Arbeitstitel).

 

2.              Die Universitätsstadt Marburg zeichnet einen einmaligen Gesellschaftsanteil in Höhe von 1.351 € (5,404 % von 25.000 € Stammkapital) an der neuen Gesellschaft und verpflichtet sich zur Leistung eines jährlichen Finanzierungszuschusses in Höhe von 20.000 € an die Gesellschaft.

 

3.              Die Universitätsstadt Marburg stimmt der Satzungsänderung (Anlage 2) des Vereins MitteHessen e. V. zu mit der Rechtsfolge, dass die Mitgliedschaft im Verein mit der Aufnahme als Gesellschafter der GmbH endet.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Universitätsstadt Marburg ist seit 2003 Mitglied bei MitteHessen e. V. als Zusammenschluss von Wirtschaft, Wissenschaft, Landkreisen und Kommunen. Ziel ist es vor allem durch Netzwerkbildung sowie aktives Regionalmanagement und -marketing das Profil Mittelhessens zu stärken und so zu einer positiven Entwicklung der Region beizutragen.

 

Am 22. Oktober 2011 hatten die Mitglieder des Vereins in ihrer Versammlung einen Prozess zur inhaltlichen und organisatorischen Weiterentwicklung der Entwicklung in der Region Mittelhessen angestoßen. In den folgenden professionell moderierten Prozess waren alle Interessensgruppen der mittelhessischen Regionalentwicklung eingebunden. Sämtliche Zwischenergebnisse wurden mit allen Mitgliedern des Vereins MitteHessen rückgekoppelt und in weiteren Versammlungen erörtert. Die zentralen Ergebnisse dieses Prozesses lassen sich so zusammenfassen:

 

Inhaltlich soll das mittelhessische Regionalmanagement seine Tätigkeiten stärker fokussieren. Das bisherige, recht breite Portfolio soll auf die Frage konzentriert werden, wie Mittelhessen als Zukunftsregion profiliert werden kann, um im Wettbewerb der Regionen zu bestehen, den Standort Mittelhessen zu stärken, die Region attraktiver zu machen und den Kommunen, der Wirtschaft und den Hochschulen einen Mehrwert zu bringen.

 

Hierbei soll sich das Regionalmanagement auf Themen konzentrieren, die nützlich für die Region als Ganzes und gleichsam entscheidend für ihre Zukunftsfähigkeit sind. Als große Herausforderungen sind dabei die Fragen von Demographie und Fachkräftemanagement zu bearbeiten, die damit auch bestimmende Oberthemen für die Arbeit des Regionalmanagements werden sollen, an dem sich die weiteren strategischen Arbeitsbereiche zu orientieren haben.

 

Solche einzelnen strategischen Arbeitsbereiche werden etwa die Erhaltung und Weiterentwicklung eines lebenswerten Umfeldes für die Menschen in der Region aber auch für potentielle Stellenbewerber aus anderen Regionen sein. Auch für die hier ansässigen Unternehmen und Hochschulen ist es essentiell, ein Umfeld geboten zu bekommen, das es ihnen ermöglicht, hochqualifizierte Fachkräfte in die Region zu holen und das es ihnen leicht macht, ihre Vorstellungen der eigenen Entfaltung umzusetzen. Dies verlangt einerseits eine Vermarktung der Region mit einer Marke, einem Slogan und einer sympathischen Identität, andererseits aber auch die Begleitung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Steigerung des kulturellen Angebotes, der Lebensqualität und ähnlichem (z. B. Breitbandversorgung).

 

Von besonderer Bedeutung in Mittelhessen ist die Förderung als Wissenschafts- und Bildungsregion. Durch die drei Hochschulen, weitere exzellente Bildungseinrichtungen und die Vielzahl der innovativen Unternehmen mit ihren hoch engagierten Belegschaften hat Mittelhessen eine einzigartige Struktur, die es auszubauen gilt. Aus diesem Grund zählt auch eine noch stärkere Verankerung der Hochschulen in der Region zu den Aufgaben des Regionalmanagements. Dadurch soll sich Mittelhessen weiter als Bildungsregion gegenüber den anderen im überregionalen Wettbewerb absetzen und so innovative Unternehmen, Fachkräfte und zusätzliche Studenten anziehen.

 

Eine Kernkompetenz des Regionalmanagements bleibt dabei die Verfestigung von bestehenden regionsinternen Netzwerken und die Stärkung eines regionsinternen Dialoges. Dieser erlangt in Mittelhessen besondere Bedeutung, da es der Region nach wie vor an einer gemeinsamen Identität fehlt. Gemeinsame Probleme müssen aufgearbeitet und vereinte Herangehensweisen vereinbart werden. Durch ein abgestimmtes Handeln und den Austausch von Ideen können Synergien genutzt werden.

 

Neben der inhaltlichen Ausrichtung wird auch ein neuer Organisationsrahmen bzw. eine neue Organisationsstruktur für das Regionalmanagement in Mittelhessen vorgeschlagen. Durch diese Änderung soll es möglich werden, effizienter und mit einem höheren Grad der Verbindlichkeit gegenüber allen Beteiligten als bisher agieren zu können. Gleichzeitig soll eine Erhöhung der Anzahl der mitwirkenden Unternehmen und Kommunen erreicht werden, so dass in Zukunft die Region stärker in das Konstrukt Regionalmanagement eingebunden wird und sich hinter diesem versammelt. Die wesentlichen Punkte in diesem Zusammenhang sind:

 

1.              Das zukünftige Regionalmanagement wird hauptamtlich in der Rechtsform einer GmbH agieren.

 

2.              Die Gesellschafterstruktur wird auf Parität von Politik und Wirtschaft angelegt sein.

 

3.              Gesellschafter werden die fünf Landkreise, die drei Oberzentren und Limburg als Stadt mit teilweisen oberzentralen Funktionen, die beiden Handwerkskammern, die vier Industrie- und Handelskammern, die drei mittelhessischen Hochschulen sowie der bestehende Verein MitteHessen e. V. sein.

 

4.              Der Verein wird als Förderverein weiter bestehen bleiben und unter dem Dach des mittelhessischen Regionalmanagements agieren und dabei selbst Gesellschaftsanteile der GmbH halten.

 

5.              Es wird einen Aufsichtsrat der GmbH als Kontrollgremium geben, in dem neben den Gesellschaftern weitere Interessensvertreter ohne Stimmrecht vertreten sein werden.

 

6.              Die Mitgliedschaft im Verein wird jeder natürlichen und juristischen Person offen stehen. Insbesondere die kleineren Kommunen und Unternehmen, aber auch Privatpersonen, werden sich hier engagieren können.

 

 

Einigkeit besteht unter den Beteiligten, dass das gleichzeitige Bestehen von GmbH und Verein zu keiner Doppelstruktur führen darf, sondern sich die beiden Einheiten ergänzen müssen. Das künftige Regionalmanagement soll mit einer Stimme und einem Gesicht nach außen auftreten.

 

Hierbei kommt der GmbH insbesondere die Aufgabe der langfristigen strategischen Positionierung der Region, die Bildung und Festigung von Netzwerken außerhalb Hessens, die erforderliche Lobbyarbeit und die Investorenansprache zu.

 

Nach Klärung von rechtlichen Detailfragen wurden in den vergangenen Monaten ein Gesellschaftsvertrag für die GmbH und eine neue Vereinssatzung für den zukünftigen Förderverein erarbeitet. Ein Kooperationsvertrag zur Regelung der Zusammenarbeit der neuen GmbH und des Vereins ist in Vorbereitung.

 

Der Gesellschaftsvertrag (Anlage 1) orientiert sich an den hierbei üblichen Vertragstexten. Besonderheiten ergeben sich zum einen aus dem besonderen Charakter nahezu aller Gesellschafter in der Rechtsform einer Körperschaft. So werden die Notwendigkeit der Genehmigung von Haushalten und die Informationsrechte von Gremien beachtet. Zum anderen gewährleisten hohe Abstimmungsquoren in der GmbH konsensuale Lösungen.

 

Die Satzung des Vereins (Anlage 2), in dem die Universitätsstadt Marburg künftig nicht mehr Mitglied ist, ist der bisherigen weitestgehend angelehnt und berücksichtigt lediglich die strukturellen Veränderungen. Die neuen Mitgliedsbeiträge liegen unterhalb den bisherigen.

 

Der in Vorbereitung befindliche Kooperationsvertrag wird vor allem dem Zweck dienen, Doppelbefassungen sowie voneinander abweichendes Auftreten nach außen zu vermeiden. Zu diesem Zweck ist eine Geschäftsführung von Gesellschaft und Verein in Personalunion vorgesehen. Die Fortführung der bestehenden Netzwerke und Arbeitskreise wird ebenso geregelt, wie die Durchführung von Projekten, der gegenseitige Informationsaustausch und interne Finanzierungsregelungen.

 

Die Universitätsstadt Marburg war von Beginn an in den Diskussions- und Neugestaltungsprozess des mittelhessischen Regionalmanagements eingebunden. Eine starke Region Mittelhessen ist im Interesse des größten Oberzentrums dieser Region. Durch die organisatorische Verankerung in der zu gründenden GmbH sichert sich die Universitätsstadt Marburg Mitsprache- und Beteiligungsrechte am mittelhessischen Regionalmanagement. Auch von Seiten der weiteren künftigen Gesellschafter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gebietskörperschaften wurde vorbehaltlich der Entscheidung der jeweils zuständigen Gremien Zustimmung signalisiert. Deshalb wird gebeten, der Vorlage zuzustimmen.

 

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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Finanz. Auswirkung

1.              Finanzielle Auswirkungen

              * Kosten von 20.000 €/a wie bisher

              * Einzahlung des Stammkapitals in Höhe von 1.351 € (einmalig)

 

2.              Demographische Auswirkungen

              keine

 

3.              Auswirkungen auf Gender Mainstreaming

              keine

 

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Anlagen

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