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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der MBL-Fraktion - VO/1961/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, an allen wichtigen öffentlichen

Plätzen, die Sicherheit der BürgerInnen, durch Videoüberwachung zu erhöhen.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Videoüberwachung öffentlicher zugänglicher Räume wird durch § 63

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt.

 

Sie soll nach unserer Auffassung zur Aufklärung von Straftaten und zur

Prävention genutzt werden.

 

 

Folgende Bereiche kämen dafür in Frage:

 

Marktplatz, vor dem Kino, Am Erlenring und dem neuen Bahnhofsvorplatz.

 

 

Dr. Hermann Uchtmann                                              Reinhold Becker

 

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