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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der BfM - VO/2002/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Magistrat wird gebeten, bei der konzeptionellen Ausarbeitung des „Planes B“ für das Allianzhaus die zusätzliche Möglichkeit einer Markthalle zu prüfen.

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

Sollten die Gespräche bezüglich der Einbeziehung des Savignyhauses in das neue Allianzhaus scheitern, erwägt der Magistrat einen „Plan B“: Dieser sieht vor, das Savignyhaus zu sanieren und das Allianzhaus auszubauen. Die geplanten Flächenzusammenführungen von 12.500 m² können ohne die Flächen des Savignyhauses nicht mehr für ein neues Einkaufszentrum genutzt werden. Dies hat zur Folge, dass neue Konzepte erstellt werden müssen.

Eine mögliche neue und zusätzliche Nutzung wäre -unter Berücksichtigung der aktuellen Situation der Wochenmärkte- die einer Markthalle, in der frische und vor allem regionale Produkte unabhängig von der Wetterlage angeboten werden können. Da der schweizer Konzern Mirgos die Supermarktkette tegut übernommen hat, wird in puncto Lebensmittel im Allianzhaus vieles auf dem Prüfstand stehen.

Das Angebot von regionalen Lebensmitteln in einer Markthalle stellt nicht nur einen ökologischen Vorteil dar, sondern wird auch den neuen Anforderungen an citynahes Wohnen und dem Wunsch nach verkürzten Wegen gerecht. Neben dem Degustieren von Lebensmitteln und Getränken kann auch der Verzehr in kleinen integrierten Restaurantbereichen angeboten werden. Die Markthalle kann ebenerdig betreten werden, während die Parkplätze in den oberen Geschossen erhalten bleiben können.

Nachhaltige Lebensmittel sind gefragt und stellen für Bürgerinnen und Bürger einen wichtigen Bestandteil ihrer Gesundheitsprävention dar. Darüber hinaus steht dieses Angebot nicht im Wettbewerb mit dem Einzelhandel in der Ober- und Südstadt, sondern konnektiert diese.

In der Wettbewerbsbetrachtung  mit den Städten Gießen, Wetzlar, Gladenbach und Bad Endbach stellt dieses Einzelhandelsangebot ein Alleinstellungsmerkmal dar.

 

 

Andrea Suntheim-Pichler

 

 

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