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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/2039/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Teiländerung Nr. 6/5, 2. Verfahrensabschnitt (nördlicher Teilbereich) des Flächennutzungsplans im Bereich der Kernstadt/Ortenberg mit Begründung wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Für die am 29.06.2007 beschlossene Teiländerung Nr. 6/5 des Flächennutzungsplans wurde im Zeitraum vom 30.05. - 30.06.2011 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt. Der in diesem Zeitraum in die formelle Beteiligungsphase eingebrachte Vorentwurf umfasste noch sämtliche freigestellte Bahnanlagen entlang der Alten Kasseler Straße, d. h. die Wohnbauflächen südlich des Jägertunnels und die gewerblichen bzw. Sonderbauflächen nördlich des Jägertunnels.

Am 25.11.2011 wurde von den Stadtverordneten entschieden, das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren Nr. 6/5 in zwei (Verfahrens-) Abschnitten - südlich (= 1. Verfahrens-abschnitt) und nördlich des Jägertunnels (= 2. Verfahrensabschnitt) - fortzuführen. Dies war dem Umstand geschuldet, dass die Planungen für die Wohnbebauung südlich des Jägertunnels schon so weit konkretisiert waren, dass das Verfahren für diesen Teilbereich sinnvoll weitergeführt und bereits zum 29.06.2012 abgeschlossen werden konnte.

 

Für den hier zur Abstimmung stehenden 2. Verfahrensabschnitt der Flächennutzungsplan-Teiländerung Nr. 6/5 konnte erst nach dem Vorliegen abgestimmter Entwicklungsplanungen einzelner Teilflächen im Plangebiet  die Offenlage zum 28.09.2012 beschlossen werden. Die Offenlage (= die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß der §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB) des Flächennutzungsplan-Änderungsentwurfes wurde zeitgleich mit dem Bebauungsplanentwurf im sog. Parallelverfahren im Zeitraum vom 22.10. - 23.11.2012 durchgeführt; die gesetzlich vorgeschriebene Amtliche Bekanntmachung erschien am 13.10.2012. Zusätzlich wurde die Planung der interessierten Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung im St. Martin-Haus (Waidmannsweg) am 05.11.2012 erläutert.

Von der Öffentlichkeit wurde im Zuge der Beteiligungsphase keine Stellungnahme zum Flächennutzungsplan-Entwurf abgegeben; von den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden hat keine abwägungsrelevanten Inhalt für das hier zu entscheidende Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren.

 

Gegenüber dem Entwurf  der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 6/5, 2. Verfahrensabschnitt wurden keine Änderungen notwendig.

Der Umweltbericht inklusive artenschutzrechtlichem Fachbeitrag liegt dem im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplan Nr. 6/12 „Bahnflächen“, 2. Verfahrensabschnitt (nördlicher Teilbereich) bei.

 

Kosten für die Universitätsstadt Marburg entstehen in Folge dieser Planung keine.

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

 

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