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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/2040/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1)               Die im Rahmen der Beteilung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB wurden geprüft und innerhalb der textlichen Festsetzungen bzw. als Hinweis berücksichtigt. Die Grundzüge der Planung werden von diesen gegenüber der Entwurfsfassung vorgenommenen Änderungen nicht berührt.

2)               Der Bebauungsplan Nr. 6/12 „Bahnflächen“, 2. Verfahrensabschnitt (nördlicher Teilbereich) wird einschließlich  Begründung (inkl. Lärmgutachten und Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag) und Umweltbericht unter Bezug auf die folgende Begründung als Satzung beschlossen.

3)               Die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6/12 „Bahnflächen“, 2. Verfahrensabschnitt (nördlicher Teilbereich) werden gemäß § 81 Hessische Bauordnung und § 9 (4) BauGB für diesen Bebauungsplan beschlossen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Das am 29.06.2007 eingeleitete Bebauungsplanverfahren Nr. 6/12 „Bahnflächen“ wurde mit Beschluss vom 25.11.2011 in 2 Verfahrensabschnitten - südlich (= 1.Verfahrensabschnitt) und nördlich des Jägertunnels (= 2. Verfahrensabschnitt) - fortgeführt. Für den hier zu beschließenden 2.Verfahrensabschnitt des Bebauungsplans Nr. 6/12 konnte erst nach dem Vorliegen  abgestimmter Entwicklungsplanungen einzelner Teilflächen im Plangebiet  die Offenlage zum 28.09.2012 beschlossen werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß der §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB) wurde zeitgleich mit dem Flächennutzungsplan-Entwurf im sogenannten Parallelverfahren im Zeitraum vom 22.10. - 23.11.2012 durchgeführt;  die gesetzlich vorgeschriebene Amtliche Bekanntmachung erschien am 13.10.2012. Zusätzlich wurde die Planung der interessierten Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung im St. Martin-Haus (Waidmannsweg) am 05.11.2012 erläutert.

 

Von der Öffentlichkeit wurde im Zuge der Beteiligungsphase keine Stellungnahme abgegeben; von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange sind 2 abwägungsrelevante Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 6/12 „Bahnflächen“, 2. Ver-fahrensabschnitt (nördlicher Teilbereich) abgegeben worden. Die Stellungnahmen sind der Vorlage in Kopie beigefügt; die abwägungsrelevanten Inhalte sind unten aufgeführt.

 

Lfd.-Nr.

Name

Inhalt

Stellungnahme

1

UNB

Aus Gründen des Arten-schutzes wird empfohlen ausschließlich naturraum-typische Arten und heimische Laubbäume mit natürlicher Kronenentwicklung zur Be-pflanzung zu verwenden. Ebenso sind die Dachbe-grünungen mit heimischen Arten durchzuführen.

Zum Schutz eventueller Fledermausvorkommen ist vor Gebäudeabbrüchen eine Quartierssuche erforderlich.

Die Anregungen sind unter den textlichen Festsetzungen Nr. 1.8 und 1.9 sowie als Hinweis unter Nr. 3.5 in den Bebauungsplan mit aufgenommen.

2

RP Gießen

a) Altlasten, Bodenschutz

Nach Fertigstellung neu her-gestellter Freiflächen ist dem RP Gießen gegenüber der Nachweis zu erbringen, dass die maßgeblichen Boden-qualitätsziele eingehalten bzw. unterschritten werden.

 

 

b) Immissionsschutz

Das Lärmgutachten zum Lebensmittelmarkt mit den darin empfohlenen Maßnah-men ist als fester Bestandteil der Bauleitplanung zu inte-grieren.

a) Nach Rücksprache mit dem RP Gießen muss im Zuge der Bauge-nehmigung bzw. Fertigstellung des beantragten Vorhabens der eigent-liche Nachweis erbracht wer- ist der „Hinweis“ auf dieses Vorgehen ausreichend. Der Hin-weis Nr. 3.3 ist entsprechend ergänzt worden.

 

 

b) Die textliche Festsetzung Nr. 1.3 wird dahingehend ergänzt, dass die Inhalte des der Begründung zugehörigen Lärmgutachtens zu beachten sind.

 

 

Die beschriebenen Änderungs-/Ergänzungsvorschläge führen ausschließlich zu Klarstellungen bzw. Ergänzungen der textlichen Festsetzungen und der Hinweise. Eine erneute Offenlage ist nicht notwendig, da keine entgegenstehenden Belange erkennbar sind.

 

Kosten für die Universitätsstadt Marburg im unmittelbaren Zusammenhang mit der Bebauungsplanung entstehen nicht.

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

 

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