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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/2127/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Laut Mitteilung des Amtsgerichtes Marburg ist die Amtszeit von Herrn Konrad Werner als Ortsgerichtsvorsteher am 04.02.2013 abgelaufen.

Gemäß § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetztes ist eine entsprechende Neuwahl/Wiederwahl durchzuführen.

 

Hinsichtlich der Ernennung zu Ortsgerichtsmitgliedern ist besonders auf die in § 8 des Ortsgerichtsgesetzes enthaltenen Bestimmungen über die persönlichen Voraussetzungen hinzuweisen:

 

1.               Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines               Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der               Schätzung von Grundstücken vertraut sein.

 

2.              Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die

              a.) ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichtes nicht oder nicht mehr haben;

              b.) die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben;

              c.) als Rechtsanwalt/-anwältin oder Notar/in zugelassen sind.

 

3.              Im Dienst befindliche Richter/innen sowie Beamte/-innen im Justizdienst, deren               berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichtes steht,               sollen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.

 

4.              Personen, die miteinander im 1. oder 2. Grade verwandt oder verschwägert sind,               sowie Ehegatten sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.

 

Gemäß § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde von dem Direktor des Amtsgerichtes auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der bzw. die Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 des Ortsgerichtsgesetzes hat die Gemeinde die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter/-innen entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.

 

Mit Schreiben vom 29.01.2013 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sowie die entsprechenden Ortsbeiräte gebeten, entsprechende Vorschläge einzureichen.

 

Seitens der CDU-Fraktion sowie den Ortsbeiräten Bortshausen und Cappel wurde

 

Herr Konrad Werner, wh. Moischter Straße 14, 35043 Marburg

 

zur Wiederwahl vorgeschlagen.

 

Weitere Vorschläge wurden nicht eingereicht.

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

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Finanz. Auswirkung

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für das Ortsgericht Marburg II (Cappel, Bortshausen und Ronhausen) wird ein/e Ortsgerichtsvorsteher/-in gewählt.

 

 

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