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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/2155/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie hat sich für Marburg die Kürzung des sogenannten Ausbildungsbudgets für die Ausbildungsvorbereitungs- und Ausbildungsplätze gemäß der Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2012 bis 2015 ausgewirkt? Betroffen waren m.W. im Zuge

der Kommunalisierung der Landesmittel die Träger „Arbeit und Bildung", die Jugendkonflikthilfe und der St.Elisabeth-Verein berufliche Bildung?

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Sachverhalt

Zuständig für die Umsetzung des Ausbildungsbudgets, welches seit 2011 existiert, ist der Landkreis Marburg-Biedenkopf, der diese Aufgabe verwaltungsintern dem KreisJobCenter (KJC) übertragen hat.

 

 

Ursprünglich waren dem Landkreis für 2011 rund 647.000,--€ zugesagt worden (106.000,--€ für 2011 und 541.000,--€ für die Jahre 2012 bis 2015), die dann allerdings sehr kurzfristig auf einen Betrag von rund 388.000,--€ reduziert wurden (weiterhin 106.000,--€ für 2011, aber nur noch 282.000,--€ für den Zeitraum von 2012 bis 2015). Das Budget des letzten Jahres bewegte sich in etwa auch in dieser Größenordnung - für das laufende Jahr sind seitens des Hessischen Sozialministeriums 401.500,--€ avisiert worden.

 

 

In Bezug auf die Landesprogramme, die im Zusammenhang mit der Einführung des Ausbildungsbudgets beendet wurden, waren aus der Region Marburg-Biedenkopf zuletzt die Träger „Arbeit und Bildung (A+B)", „Jugendkonflikthilfe (JUKO)" und „St.Elisabeth-Verein Berufliche Bildung (STEBB)" beteiligt. Ein direkter Vergleich der ehemaligen Landesprogramme mit den Maßnahmen des Ausbildungsbudgets ist jedoch nicht möglich, da die einzelnen Projekte des Budgets ausgeschrieben werden müssen und da die Inhalte und Zielgruppen nicht deckungsgleich übernommen wurden.

 

 

Insofern kann lediglich festgestellt werden, dass über das Ausbildungsbudget des Jahres 2011 die Träger „A+B", „Praxis GmbH", „JUKO", „Berufsbildungszentrum (BBZ)" und „Bildungszentrum Handel und Dienstleistungen (BzH)" gefördert werden konnten. Im letzten Jahr waren es auch diese Träger mit Ausnahme des „BzH" - dafür konnte bei einem Projekt das „Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft (BWHW)" berücksichtigt werden.

 

 

Bei dieser Auflistung fehlt STEBB, die auf Grund der in den Ausschreibungen vorgegebenen Förderpauschalen und ihrer eigenen Tarifstruktur chancenlos waren. Dies hat in Verbindung mit dem Wegfall von geförderten Ausbildungsplätzen des KJC und der Agentur für Arbeit dazu geführt, dass das Ausbildungszentrum von STEBB seit Mitte des letzten Jahres nur noch so lange abgewickelt werden wird, bis die letzten Auszubildenden ihre Prüfungen bestanden haben werden.

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