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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/2158/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Henning Köster (Nr. 14 03/2013)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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22.03.2013
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Beschlussvorschlag
Vor achtzig Jahren, am 3. April 1933 wurde P. v. Hindenburg zum Ehrenbürger der Stadt Marburg ernannt. Sein "Verdienst" bestand darin, Adolf Hitler wenige Wochen zuvor zum Reichskanzler ernannt zu haben. Wurde diese schändliche Handlung jemals durch einen gegenteiligen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung rückgängig gemacht?
Sachverhalt
Die Ehrenbürgerwürde kann wie ein Bürgerrecht, von dem sie abgeleitet ist, nur an lebende Personen verliehen werden. Das ist von der damals gültigen Städteordnung wie von der gegenwärtigen Hessischen Gemeindeordnung so vorgesehen. Das Ehrenbürgerrecht erlischt mit dem Tod der Person und kann deshalb nur zu Lebzeiten nachträglich aberkannt werden. Das Faktum der Verleihung und die Begründung der Ehrung läßt sich ohnehin nicht aus der Welt schaffen.
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