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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Piratenpartei - VO/2225/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass

(1)  die zukünftige kommunale Bau- und Wohnungspolitik in Marburg darauf ausgerichtet wird, besonders diejenigen Projekte zu fördern, die kostengünstigen Wohnraum schaffen.

(2)  analog zum Beschluss der Landeshauptstadt Wiesbaden Auflagen bei der Vergabe von Baugenehmigungen festgesetzt werden, die das Ziel haben, die Schaffung kostengünstigen Wohnraums sicherzustellen und zwar dergestalt, dass beim Wohnungsbau mit mehr als 20 Wohneinheiten durch private Investoren 15% als Sozialwohnungen errichtet werden müssen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Stadt Marburg leidet seit geraumer Zeit unter einem Defizit an bezahlbarem Wohnraum im unteren und mittleren Preisbereich. Ein Großteil des Wohnungsbaus in Marburg erfolgt derzeit durch private Investoren auf einem Preisniveau, das für viele Marburger unbezahlbar ist – sowohl als Mieter als auch als Käufer einer Wohneinheit. Zwei aktuelle Beispiele hierfür sind

(1)  die Planungen auf dem ehemaligen Germanenplatz (vormals städtischer Baugrund): 50 Wohneinheiten durch die Familie Pohl,

(2)  die Planungen auf dem Gelände der alten Gärtnerei (ehemals Universitätsgelände, also Landeseigentum): 111 Wohneinheiten durch die Firma Schreyer.

Selbst Bauvorhaben, die von Marburger Wohnungsbaugesellschaften vorgenommen werden, führen in jüngerer Zeit zu Wohneinheiten, deren Mietpreise unserer Ansicht nach zu hoch angesetzt sind – wie zuletzt sichtbar am Beispiel des Umbaus des ehemaligen Kreisjobcenters in der Uferstraße durch die stadteigene GeWoBau.

Kurz: Es fehlt in Marburg insbesondere an Wohnraum, der bezüglich Kosten und Größe bezahlbar ist von

(1)  Studierenden,

(2)  Beziehern von Sozialhilfe und ALG II,

(3)  Menschen mit kleinen Teilzeiteinkommen oder Renten.

Unsere in diesem Antrag formulierte Forderung nach einer Festsetzung von Auflagen zur „Deckung des Wohnbedarfs bei Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumproblemen sowie des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung“ bei der Vergabe von Baugenehmigungen wird vom Gesetzgeber gemäß Bundesbaugesetz §11, Abs. 1 ausdrücklich gestützt und ist insofern rechtskonform.

Neben dem sozialen Aspekt unseres Anliegens gilt es zusätzlich den universitären Forschungs- und Bildungsstandort auch städtischerseits zu fördern und ausbauen zu helfen, denn Universität und Stadt sind in Marburg nicht zu trennen. Dazu ist die Verfügbarkeit ausreichend günstigen Wohnraumes für Studierende eine Grundvoraussetzung, der sich die Stadt unserer Ansicht nach nicht verschließen sollte.

Wir möchten im Zusammenhang mit dem generellen Marburger Wohnraummangel auch auf die andauernde Debatte um eine mögliche Tieferlegung und Eintunnelung von zumindest Teilen der Stadtautobahn im Bereich Gisselberg bis Cölbe hinweisen: im Zuge eines solchen Großprojekts könnte mitten im Zentrum Marburgs, also in bester Wohnlage, ein enormes Wohnraumkontingent geschaffen werden. Zur Realisierung eines solchen Ansatzes wäre freilich die Erstellung eines umfassenden, entsprechend ausgerichteten Stadtentwicklungskonzeptes und die darauf basierende Einwerbung von EU-Fördermitteln Grundvoraussetzung.

 

Quellen:

Wohnungssituation in Hessen: http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36082&key=standard_document_47207521

Beschluss der Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung vom 9. Februar 2012 zur Einrichtung einer Stabsstelle „Bezahlbarer Wohnraum“ und der Festsetzung von Auflagen bei der Vergabe von Baugenehmigungen: https://piwi.wiesbaden.de/Anzeige/RII/HAUPT/document_download.jsp?verzeichnis=TOP&dokid=1021605

Bundesbaugesetzbuch: http://dejure.org/gesetze/BauGB/11.html

 

Dr. Michael Weber

 

 

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