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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/2232/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt entsprechend § 51 Ziffer 11 Hessische Gemeindeordnung der Errichtung der Firma Windparkverwaltung Marburg GmbH, die als Komplementärin einer zukünftigen Betreiberkommanditgesellschaft (KG) fungieren soll, durch die Stadtwerke Marburg GmbH zu. Der Magistrat wird ermächtigt, im Rahmen seiner Gesellschafterfunktion gegenüber der Stadtwerke Marburg GmbH entsprechende Beschlüsse zu fassen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Stadtwerke Marburg sehen die Sicherstellung einer langfristig nachhaltigen Energieversorgung in der Region als eines ihrer erklärten Unternehmensziele an. Dies findet bereits seit vielen Jahren Ausdruck in der Unterstützung von regionalen Projekten sowie dem eigenständigen Ausbau von erneuerbaren Energien.

 

Aktuell wird u.a. die Errichtung eines Windparks auf dem Wollenberg vorangetrieben. Der Wollenberg befindet sich auf der Gemarkungsgrenze der Gemeinde Lahntal und der Stadt Wetter. Der Windpark soll sechs Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von ca. 140 m und einer Gesamtleistung von ca. 14,4 MW umfassen. Zieldatum für die Inbetriebnahme ist der 31.12.2014.

 

Die Investition hat ein geplantes Gesamtvolumen von ca. 27 Mio. €. Dieses soll nicht allein von den Stadtwerken Marburg getragen werden. Stattdessen soll eine Betreibergesellschaft gegründet werden, um den angrenzenden Kommunen sowie interessierten Bürgern in Form einer Energiegenossenschaft die Möglichkeit zu geben, sich an diesem Projekt zu beteiligen.

 

Für die Betreibergesellschaft ist die Rechtsform der GmbH & Co. KG vorgesehen. Vor Gründung der Kommanditgesellschaft (KG) ist zunächst die Komplementärin zu errichten. Daher soll in einem ersten Schritt die unter Windparkverwaltung Marburg GmbH firmierende Gesellschaft gegründet werden, welche die Geschäfte der KG führen wird.

 

Bei einer angenommenen Eigenkapitalquote von 30 % beläuft sich die zu leistende Einlage der Stadtwerke Marburg in die Betreibergesellschaft bei einer Minderheitsbeteiligung i.H.v. 25 % an der Gesellschaft auf rd. 2 Mio. €. Der Betrag i.H.v. 2 Mio. € wird aus den Restmitteln der im Jahr 2011 von den Stadtwerken Marburg emittierten Inhaberschuldverschreibung entnommen, welche zum Zwecke der Finanzierung von Projekten zum Aufbau erneuerbarer Energien aufgelegt wurde.

 

Eine Vorberatung des Beschlusses im Präsidium des Aufsichtsrates der Stadtwerke Marburg hat zwischenzeitlich stattgefunden. Eine förmliche Beschlussfassung des Aufsichtsrates steht noch aus.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird entsprechend § 51 Ziffer 11 HGO gebeten, der Gründung der Windparkverwaltung Marburg GmbH als Tochtergesellschaft der Stadtwerke Marburg GmbH zuzustimmen.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel                                                                                                  Dr. Franz Kahle

Oberbürgermeister                                                                                    Bürgermeister

 

 

 

 

 

Anlage

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Finanz. Auswirkung

 

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