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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0116/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung und Wahl von Mitgliedern des Beirates der Volkshochschule der Stadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Verfasser*in:
- Fr. Groß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
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Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
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|
|
24.08.2001
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
1. 8
Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung für den Beirat der Volkshochschule
zu benennen und
2. eine/einen
örtliche/örtlichen Vertreterin/Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes,
3. eine/einen
örtliche/örtlichen Vertreterin/Vertreter der gewerblichen Wirtschaft,
4. je
eine/einen Vertreterin/Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche,
5. 2
Vertreterinnen/Vertreter der Philipps-Universität, davon eine/ein
Lehrende/Lehrender der Studiengangseinheit Erziehungswissenschaften,
6. eine/einen
örtliche/örtlichen Vertreterin/Vertreter (Lehrerin/Lehrer/ der Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft – Fachgruppe Berufsschule der Gymnasien –,
7. eine/einen
örtliche/örtlichen Vertreterin/Vertreter (Lehrerin/Lehrer) des Deutschen
Lehrerverbandes
in den
Beirat zu wählen.
Es wird
vorgeschlagen, für die sachkundigen Einwohner Stellvertreter/innen festzulegen.
Die in den Wahlvorschlägen genannten aber nicht gewählten Personen können als
Stellvertreterin / Stellvertreter gelten.
Sachverhalt
Begründung:
___________
Nach
§ 4 der Satzung für die Volkshochschule der Stadt Marburg setzt sich der Beirat
der Volkshochschule aus den o. a. stimmberechtigten Mitgliedern, dem Oberbürgermeister
oder einem von ihm bestimmten Mitglied des Magistrats (Vorsitzende/Vorsitzender
des Beirats) und drei weiteren Magistratsmitgliedern zusammen. Hinzu kommen je
zwei Vertreterinnen/Vertreter der VHS-Teilnehmer. Dieser werden zu Beginn des
Wintersemesters von der Dozentenversammlung bzw. von der Versammlung der
Kursvertreter gewählt.
Für
die Entsendung der 8 Stadtverordneten wird in analoger Anwendung der
getroffenen Entscheidung bei den Ausschüssen ebenfalls das Benennungsverfahren
vorgeschlagen (§ 62 Ziff. 2 HGO).
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