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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der BfM - VO/2299/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge folgenden Beschluss fassen:

 

Der Magistrat wird darum gebeten, Aufklärung bei der Hessischen Landesregierung darüber zu fordern, warum die Einsparungen durch die Schließung von jeweils fünf Amts- und Arbeitsgerichten in Hessen, darunter auch das von Marburg, nicht die errechnete Höhe von 15 Mio. Euro erreicht hat.

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

„Beton statt Köpfe sparen.“. Mit dieser Aussage versuchte der hessische Justizminister Uwe Hahn die Sparzwänge im Bereich des hessischen Justizministeriums allen Beteiligten nicht nur glaubhaft, sondern auch schmackhaft zu machen. Im Januar 2013 erklärte er vor der Presse, dass (nur) 1,5 Mio. Euro und 27 Stellen eingespart worden sind.

 

Die Schließung des Arbeitsgerichtes in Marburg war für alle Interessenlagen der Wirtschaft, des Handels und der Industrie, seitens der Arbeitgeber und -nehmer_innen, der IHK und nicht zuletzt der Mitarbeiter_innen des Arbeitsgerichtes von großem Nachteil. Nicht nur Marburg, sondern weitere Städte, wie beispielsweise Frankenberg und Biedenkopf, sind ebenfalls von diesen Sparzwängen betroffen, da das Arbeitsgericht in Marburg zuständig war.

 

Darüber hinaus hat Marburg mit der Schließung und Zusammenlegung des Arbeitsgerichtes Wetzlar in Gießen große Wettbewerbsverluste hinnehmen müssen. Das Ansehen als Oberzentrum und Universitätsstadt mit dem Fachbereich Jura wurde nachhaltig beschädigt.

 

In den Diskussionen vor der Schließung wurden vom "Bündnis gegen das Gerichtesterben" die von der Hessischen Landesregierung errechneten Kostenersparnisse nicht nur in Frage gestellt, sondern auf das Äußerste kritisiert. Leider ohne Erfolg. Es gilt festzustellen, dass das Gebäude des ehemaligen Arbeitsgerichtes in Marburg nach wie vor ohne neue Nutzung, bzw. ohne neuen Besitzer ist.

 

 

Andrea Suntheim-Pichler

 

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