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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/2343/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten

 

die Genehmigung des Haushalts 2013 der Stadt Marburg sowie die Genehmigung des Wirtschaftsplans 2013 des DBM mit der Begleitverfügung des Regierungspräsidiums vom 10. Mai 2013 zur Kenntnis zu nehmen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Das Regierungspräsidium Gießen als Aufsichtsbehörde hat

 

·         die in § 2 der Haushaltssatzung 2013 vorgesehenen Kreditaufnahmen,

·         den in § 3 der Haushaltssatzung 2013 ausgewiesenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,

·         den in § 4 der Haushaltssatzung 2013 beschlossenen Höchstbetrag der Kassenkredite und

·         die im Wirtschaftsplan 2013 des DBM vorgesehene Kreditaufnahme

 

genehmigt.

 

Die Genehmigungen mit der jeweiligen Begleitverfügung des Regierungspräsidiums werden der Stadtverordnetenversammlung hiermit nach § 50 Abs. 3 HGO im vollständigen Wortlaut zur Kenntnis gegeben.

 

In seiner Verfügung stellt der Regierungspräsident fest, dass der Haushalt 2013 der Universitätsstadt Marburg und damit die finanzielle Leistungsfähigkeit angesichts der Planunterlagen und der aktuellen Entwicklungen als gesichert bewertet werden.

 

Auch bezüglich der Stellenbewirtschaftung bescheinigt der Regierungspräsident der Stadt Marburg eine verantwortungsbewusste Stellenbewirtschaftung.

 

Im Weiteren problematisiert der Regierungspräsident erneut die freiwilligen Leistungen der Stadt Marburg. Er verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass bei der Aufnahme von neuen freiwilligen Leistungen zu beachten ist, vertragliche Bindungen möglichst zu vermeiden, um bei einer möglichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Gesamtsituation der Stadt Marburg künftig flexibel reagieren und die erbrachten freiwilligen Leistungen ggf. auch kurzfristig wieder einschränken zu können.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen

Genehmigungen des Regierungspräsidiums Gießen mit Begleitverfügung zum Haushalt 2013 der Stadt Marburg und zum Wirtschaftsplan des DBM

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Finanz. Auswirkung

 

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