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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/2366/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Schiedsamtes Marburg III (Cappel, Bortshausen, Ronhausen, Moischt, Schröck, Ginseldorf und Bauerbach) - Wahl einer Schiedsperson und einer stellv. Schiedsperson
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 30 - Rechtsservice
- Bearbeiter*in:
- Susanne Nassauer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Stellungnahme
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28.06.2013
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30.08.2013
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27.09.2013
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Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.06.2013
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30.08.2013
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27.09.2013
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Sachverhalt
- 2 -
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Für den Schiedsamtsbezirk Marburg III wird eine Schiedsperson und zugleich eine stellv. Schiedsperson gewählt.
Begründung:
Die Amtszeiten von Herrn Günter Stumpf als Schiedsmann und Herrn Heinrich Nau als stellv. Schiedsmann für den o. g. Bezirk laufen am 10.06.2013 aus.
Daher ist es notwendig, entsprechende Neuwahlen durchzuführen.
Nach § 4 Abs. 1 des HSchAG werden die Schiedspersonen von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeinde-vertreter.
Nach § 3 Abs. 1 des HSchAG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. So kann gemäß § 3 Abs. 2 des HSchAG das Amt nicht bekleiden,
1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin bzw. Notar bestellt ist;
4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
5. wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder als Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst ist.
Nicht in das Amt berufen werden soll gemäß § 3 Abs. 3 des HSchAG, wer
1. bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird;
2. nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;
3. durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Mit Schreiben vom 27.03.2013 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung ver-tretenen Fraktionen gebeten, entsprechende Wahlvorschläge einzureichen.
Zudem erfolgte gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG eine „Amtliche Bekanntmachung" in der „Oberhessischen Presse".
Für die Wahl der Schiedsperson wurde
Herr Günter Stumpf, Nussacker 21, 35043 Marburg,
von dem Ortsbeirat Moischt und von der SPD-Fraktion zur Wiederwahl vorgeschlagen.
Andere Wahlvorschläge gingen nicht ein.
Ebenfalls mit Schreiben vom 27.03.2013 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen erneut gebeten, entsprechende Wahlvorschläge für das Amt der stellv. Schiedsperson einzureichen.
Danach liegen für die Wahl der stellv. Schiedsperson folgende Wahlvorschläge vor:
Für die Wahl der stellv. Schiedsperson wurde seitens des Ortsbeirates Schröck
Herr Heinrich Nau, Buchenrotsweg 11, 35043 Marburg,
zur Wiederwahl vorgeschlagen.
Weitere Vorschläge liegen nicht vor.
Aufgrund der amtlichen Bekanntmachung wurde
Herr Lars Christian Schwitalla, Teichweg 25, 35043 Marburg,
sowohl für die Wahl zur Schiedsperson als auch zur stellv. Schiedsperson vorgeschlagen.
Nach der Verwaltungsvorschrift 4.2 zu § 4 HSchAG ist bei einer beabsichtigten Wiederwahl bei dem Direktor des Amtsgerichtes eine Zustimmung einzuholen. Mit Schreiben vom 15.05.2013 wurde seitens des Amtsgerichtes Marburg mitgeteilt, das gegen die Wiederwahl von Herrn Stumpf als Schiedsmann und Herrn Nau als stellv. Schiedsmann keine Bedenken bestehen.
Die Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen für den Landgerichtsbezirk Marburg wurde gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG zu den eingereichten Wahlvorschlägen angehört. Mit Meldung vom 27.05.2013 wurde seitens der Bezirksvereinigung mitgeteilt, dass gegen eine Wiederwahl von Herrn Stumpf als Schiedsmann und Herrn Nau als stellv. Schiedsmann keine Einwände erhoben werden.
Egon Vaupel
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