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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/2416/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.             Der Tiefbaubereich der Marburger Entsorgungs-GmbH (MEG) wird ab dem 1. Juli 2013 als gewerbliche Tiefbauabteilung organisiert. Die bisher durch den Tiefbau der MEG mit wahrgenommenen hoheitlichen Tätigkeiten werden ab diesem Zeitpunkt im Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg (DBM) ausgeführt. In der MEG verbleibt das für die gewerblichen Tiefbautätigkeiten notwendige Personal. Das für die hoheitlichen Aufgaben in der MEG beschäftigte Personal wird ab dann im DBM beschäftigt. Die Beschäftigung im DBM erfolgt analog des Prozesses bei der Überleitung der Bereiche Straßenreinigung und Grünflächenunterhaltung von der MEG in den DBM (VO/1348/2012).
 

2.             Die von der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der „Maßnahmen zur Restrukturierung von Dienstleistungen des DBM“ (VO/1455/2003) am 18. Juli 2003 beschlossene Stellenbesetzungssperre im DBM für diesen Bereich wird aufgehoben.

 

3.             Die Ausbildung der „Straßenbaufacharbeiter“ wird ab dem 1.7.2013, spätestens nach Vorliegen der Ausbildungsgenehmigung durch die zuständigen Behörden, durch den DBM durchgeführt. Die bestehenden Ausbildungsverhältnisse werden vom DBM übernommen und fortgeführt.
 

4.             Das in den Bereichen Tiefbau der MEG und des DBM vorhandene Anlagevermögen wird entsprechend der Aufgaben bzw. der Hauptnutzung der MEG bzw. dem DBM zugeordnet.
 

5.             Zur konkreten Umsetzung der Maßnahmen wird der Magistrat beauftragt, die notwendigen Detailregelungen zu treffen und die erforderlichen Verträge, insbesondere Arbeitsverträge, zu schließen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Im Juli 2003 hatte die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg Maßnahmen zur Restrukturierung von Dienstleistungen des Eigenbetriebs DBM beschlossen (VO/1455/2003). Wesentliche Elemente der Restrukturierungsmaßnahmen waren die sukzessive Verlagerung von Aufgaben und Personal vom DBM zur MEG sowie der sozialverträgliche Abbau von freien und frei werdenden Stellen im DBM. Diese Vorgaben wurden konsequent umgesetzt.

 

Die Geschäftsführung der MEG und die Betriebsleitung des DBM haben, nachdem der seinerzeitige Beschluss und die damit verbundenen Prozesse konsequent umgesetzt worden sind, eine Evaluierung der aktuellen Situation vorgenommen und darauf aufbauend ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Leistungsbeziehungen zwischen DBM und MEG erarbeitet. Als Ergebnis wurde durch die Betriebskommission des DBM und den Aufsichtsrat der Stadtwerke Marburg eine Arbeitsgruppe gebildet, die die Aufgabenstellung hat, das Eckpunktepapier weiter zu konkretisieren und detaillierte Maßnahmen auszuarbeiten.

 

Diese Arbeitsgruppe besteht aus der Geschäftsführung der MEG, der Betriebsleitung des DBM, den Personalvertretungen der Stadtwerke Marburg GmbH und des DBM sowie dem städtischen Organisations- und Beteiligungsmanagement. Außerdem hat die für den DBM zuständige Dezernentin an den Sitzungen teilgenommen.

 

Im Jahr 2012 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, in einem ersten Schritt bereits die Bereiche Straßenreinigung und Grünflächenpflege zum 1. Juli 2012 neu zu organisieren (VO/1348/2012). Darauf folgend hatte die Arbeitsgruppe die Aufgabe, Konzepte für die Neustrukturierung des Bereichs Tiefbau zu erarbeiten. Dazu hat die Arbeitsgruppe im Zeitraum November 2012 bis Mai 2013 mehrfach getagt und verschiedene Ansätze entwickelt und bewertet.

 

Der nunmehr vorliegende Ansatz (Anlage 1) mit der Etablierung der gewerblichen Tiefbauabteilung in der MEG und der Bündelung der hoheitlichen Tätigkeiten in diesem Aufgabengebiet im DBM wurde von allen Beteiligten der Arbeitsgruppe mitgetragen. Mit der Umsetzung erfolgt eine klare Regelung der organisatorischen Zuständigkeiten und es werden nachvollziehbare Strukturen geschaffen. Der bisher vorhandene hohe Verwaltungs- und Koordinationsaufwand wird reduziert.

 

Vor allem aber bleibt mit dieser Struktur die Wettbewerbsfähigkeit in der MEG erhalten. Dies ist zwingend erforderlich, da nur dann die notwendigen externen Aufträge akquiriert werden können. Gleichzeitig vermeidet dieser Ansatz zusätzliche ökonomische Belastungen für die Inhaberin durch ansonsten in der bisherigen Konstellation und anderen Konzepten vorhandenen Mehrwertsteuereffekten sowie durch die Fixkosten für die Ausführung der gewerblichen Aufträge (Personal und technische Ausstattung).

 

Da die Aufgabenstellung Tiefbau sowohl in der MEG als auch im DBM neu strukturiert wird, ist es sinnvoll, auch das vorhandene Anlagevermögen, bestehend aus Fahrzeugen und Geräten, entsprechend der Hauptnutzung den jeweiligen Bereichen zuzuordnen; dies trägt auch zur Steigerung der Kostentransparenz bei.

 

 

Weiterhin entspricht dieses Konzept dem grundlegenden Systemansatz bei der Aufteilung der Aufgabenstellungen zwischen DBM und MEG. Gewerbliche Tätigkeiten sollen in der MEG organisiert werden. Hoheitliche Aufgaben führt der DBM aus. Das vorliegende Konzept trägt diesem Ansatz Rechnung und führt zu einer eindeutigen Zuordnung der Leistungen und damit verbundenen Kosten, wodurch die Transparenz und Nachvollziehbarkeit strukurell deutlich verbessert wird.

 

Bei der Entwicklung des Konzeptes wurden insbesondere auch die personellen Aspekte berücksichtigt.

 

Die von der MEG zum DBM wechselnden Beschäftigten werden unter Berücksichtigung der Vorbeschäftigungszeit und unter Anwendung des TVöD beschäftigt. Sie werden dabei so gestellt, als ob sie von Beginn ihrer Beschäftigung bei der MEG an bei DBM beschäftigt gewesen wären. Insoweit wird allen Beschäftigten Besitzstand zugesichert. Dieser Übergang soll wie bei der Restrukturierung der Bereiche Straßenreinigung und Grün im Jahr 2012 im Rahmen einzelarbeitsvertraglicher Regelungen erfolgen.

 

Damit zukünftig die Transparenz der Strukturen erhalten bleibt, ist es sinnvoll, die 2003 beschlossene Stellenbesetzungssperre beim DBM für den Bereich Tiefbau aufzuheben.

 

Da mit der neuen Strukturierung auch der überwiegende Teile der Tiefbautätigkeiten beim DBM organisiert wird und die wirtschaftliche Verantwortung für die gewerblichen Tätigkeiten eindeutig bei der MEG angesiedelt sind, ist es sinnvoll auch die Ausbildung, die im gesamten Stadtkonzern einen hohen Stellenwert besitzt, beim DBM anzusiedeln. Die bestehenden Ausbildungsverhältnisse werden beim DBM fortgeführt. Die formelle Zuordnung kann jedoch erst erfolgen, wenn beim DBM die entsprechenden Genehmigungen der zuständigen Stellen für die Durchführung des Ausbildungsgangs „Straßenbaufacharbeiter“ vorliegen. Bis dahin wird die Ausbildung weiter in der MEG organisiert.

 

Mit diesem Übergang ist eine Änderung des Stellenplans des DBM verbunden, der als Anlage 2 beigefügt ist. Die monetären Auswirkungen für die Beschäftigten sind in anonymisierter Form in Anlage 3 dargestellt.

 

Neben dem positiven Effekt für die Beschäftigten, ergibt sich auch ein finanzieller Vorteil für den DBM und damit für die Stadt. Da keine nennenswerten wirtschaftlichen Aktivitäten in den beiden Bereichen erreicht werden konnten und damit ein entsprechender Vorsteuerabzug nicht möglich war, generierte die durch die Bereitstellung des Personals durch die MEG an den DBM anfallende Mehrwertsteuer nahezu vollständig ergebniswirksamen Aufwand beim DBM. Durch die vorgeschlagene Änderung ergibt sich daher trotz der höheren Entgelte für die Beschäftigten gleichzeitig auch eine positive Bilanz für den DBM, wie der beigefügten Vergleichsrechnung zu entnehmen ist (Anlage 4).

 

Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen kommt es beim DBM zur Erhöhung des Personalaufwands, dem aber entsprechend geringere Fremdleistungen für die Personalgestellung durch die MEG gegenüberstehen. In Bezug auf das Anlagevermögen (Anlage 5) ergibt sich durch die eindeutige Zuordnung der Fahrzeuge und Maschinen des Tiefbaubereichs zum DBM und zur MEG eine höhere Abschreibung beim DBM, die aber durch die geringeren Mietaufwendungen für die Fahrzeuge und Maschinen kompensiert wird. Die bisherigen Mietverhältnisse zwischen DBM und MEG werden dadurch beendet.

 

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Marburg GmbH sowie die Betriebskommission des DBM haben der Neuorganisation der Tiefbaubereiche in der MEG und im DBM entsprechend des Konzepts bereits zugestimmt.

 

 

Insgesamt werden mit dem vorliegenden Konzept die mit dem Prozess verbundenen Zielsetzungen am weitesten erreicht.

 

Weitere Einzelheiten zur Bewertung und Umsetzung des Konzepts sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel                                                        Dr. Franz Kahle                            Dr. Kerstin Weinbach

Oberbürgermeister                                          Bürgermeister                                          Stadträtin

 

 

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