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Ratsinformation
Kenntnisnahme - VO/2454/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
163. Vergleichende Prüfung "Rechnungsprüfungsämter: Städte und LWV"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Christine Schwalb
- Verfasser*in:
- Schwalb, Christine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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27.08.2013
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.08.2013
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Sachverhalt
Begründung:
Im Rahmen des Gesetzes zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) hatte der Präsident des Hessischen Rechnungshofes - Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften - mit Prüfungsanmeldung vom 23.04.2012 die 163. Vergleichende Prüfung "Rechnungsprüfungsämter: Städte und LWV" angemeldet.
Neben der Universitätsstadt Marburg wurden die Städte Bad Homburg v. d. Höhe, Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Offenbach am Main, Rüsselsheim, Wetzlar, Wiesbaden sowie der Landeswohlfahrtsverband Hessen einbezogen. Mit der Prüfung beauftragt war die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main, die die Prüfung im Laufe des Jahres 2012 sowie im I. Quartal 2013 vorgenommen hat.
Bei der Vergleichenden Prüfung handelte es sich um eine Fachprüfung, deren Prüfungsinhalte die Aufbau- und Ablauforganisation der Rechnungsprüfungsämter und ihre Aufgabenerfüllung nach §§ 128 ff HGO umfasste. Dabei sollten insbesondere auch ihre Aufgaben und Betätigungsfelder bei der Umstellung der kommunalen Haushaltswirtschaft auf das kaufmännische Rechnungswesen beleuchtet werden. Die Rolle der Rechnungsprüfungsämter bei den kommunalen Beteiligungsgesellschaften wurde ebenfalls in die Untersuchung mit einbezogen.
Nach § 6 Abs. 1 ÜPKKG ist der nunmehr vorliegende Schlussbericht der Stadtverordnetenversammlung bekanntzugeben und jeder Fraktion mindestens eine Ausfertigung auszuhändigen. Wie in der Vergangenheit regelmäßig praktiziert, wird hiermit der Schlussbericht - über das gesetzliche Erfordernis hinaus - allen Stadtverordneten zur Verfügung gestellt.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
Anlage (gesondert gedruckt)
Schlussbericht der 163. Vergleichenden Prüfung "Rechnungsprüfungsämter: Städte und LWV"
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