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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen - VO/2457/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die soziale und arbeitsmarktliche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe. Das schließt die Integration von Flüchtlingen, sog. Geduldeten sowie Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus ein. Einen wichtigen Beitrag dazu haben die Bleiberechtsnetzwerke geleistet, die in den vergangenen Jahren ein kompetentes Netz von Beratungs- und Unterstützungsleistungen aufgebaut haben.

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung kritisiert, dass das Arbeitsministerium seinen Teil der finanziellen Förderung für die bundesweit 23 regionalen Bleiberechtsnetzwerke einstellt. Damit entfällt gleichzeitig auch die Nutzung der weiterhin vorhandenen EU-Mittel, so dass die Arbeit der Netzwerke zum 31. Oktober 2013 weitgehendst beendet werden muss.

Die Stadtverordnetenversammlung fordert deshalb den Magistrat auf, sich bei der Landesregierung und dem Deutschen Städtetag dafür einzusetzen, dass die Bleiberechtsnetzwerke ihre Unterstützung für Flüchtlinge auch über den 31. Oktober 2013 fortsetzen können, und dass hierfür entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

 

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Flüchtlinge haben selten eine Lobby. Dabei stellen sie unter den nach Deutschland zugewanderten Menschen eine große Gruppe dar. In Deutschland leben zurzeit lt. UNHCR etwa 600.000 Menschen, die ihre Heimat auf Grund sozialer, religiöser oder politischer Diskriminierung und Verfolgung verlassen mussten.

Flüchtlinge sind durch ihre Biographie oft traumatisiert, haben zeitlich befristet keinen oder nur nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt und sind zudem in der Regel durch die sog. Residenzpflicht an ihre zugewiesenen Aufenthaltsorte gebunden. Flüchtlinge wollen aber an der Gesellschaft teilhaben, sie wollen ihre Arbeitskraft einbringen und wollen nicht dauerhaft von Sozialleistungen abhängig sein. Hinzu kommt, dass gerade unter den Flüchtlingen viele Menschen mit hochwertigen beruflichen Qualifikationen vorhanden sind.

Gleichzeitig ist es das erklärte Ziel von Politik, Wirtschaft und Verbänden, angesichts des sich abzeichnenden Fachkräftemangels auch Menschen mit Migrationshintergrund gezielter in den Arbeitsmarkt zu integrieren und ihre Qualifikationen zu nutzen.

Flüchtlinge dürfen dabei nicht außen vor gelassen werden. Ihre soziale und arbeitsmarktliche Integration unterliegt besonderen Bedingungen, für sie stehen nicht alle Instrumente der Integration in den Arbeitsmarkt offen. Ihre Beratung und Begleitung ist deshalb von großer Bedeutung.

Diese wichtige Aufgabe haben bisher die Bleiberechtsnetzwerke mit ihren individueller Beratungs- und Begleitungsangeboten bei der Vermittlung in Schule, Ausbildung und Beruf erfolgreich wahrgenommen. Nach einer Evaluation, die vom Bundesministerium für Arbeit in Auftrag gegeben wurde, konnten knapp 50 % aller Teilnehmer an den dort angebotenen Maßnahmen in den Arbeitsmarkt vermittelt werden. Berechnungen zeigen, dass die Kosten für dauerhafte Transferleistungen höher sind als die Kosten für Unterstützungsleistungen, wie sie über die Bleiberechtsnetzwerke angeboten werden. Die Beendigung der Arbeit der Bleiberechtsnetzwerke kommt Bund, Ländern und Kommunen, d. h. dem Steuerzahler, also letztendlich sehr teuer zu stehen.

In Marburg sind die Praxis GmbH sowie das Kreisjobcenter Partner im Netzwerk „Bleib in Hessen“, dass vom Mittelhessischen Bildungsverband unter Beteiligung des Hessischen Flüchtlingsrats koordiniert wird. Mit dem Wegfall der Finanzierung verschlechtert sich auch die Perspektive für Flüchtlinge, Geduldete und Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus auch hier vor Ort.

Zurzeit werden die neuen Förderrichtlinien der Programme der arbeitsmarktlichen Integration, die aus EU- und Bundesmitteln finanziert werden, für den Zeitraum nach 2014 neu abgestimmt. Deshalb ist ein nachdrückliches Eintreten für den Erhalt der Arbeit und Finanzierung der Bleiberechtsnetzwerke bzw. die uneingeschränkte Überführung der in langen Jahren aufgebauten Kompetenzen und Erfolge in ggf. neue Strukturen der Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration, die die besonderen Bedingungen für Flüchtlinge berücksichtigen, jetzt erforderlich.

 

 

Ulrich Severin              Christa Perabo

 

 

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