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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen - VO/2458/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Nach dem Urteil des Staatsgerichtshofes ist der derzeit geltende kommunale Finanzausgleich verfassungswidrig. Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Hessische Landesregierung deshalb auf, die den Kommunen jährlich entzogenen 345 Millionen Euro bereits für dieses Jahr wieder zurückzugeben.

 

Darüber hinaus fordert die Stadtverordnetenversammlung die Hessische Landesregierung auf, die ebenfalls verfassungswidrige Kompensationsumlage sofort auszusetzen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat, sich bei den kommunalen Spitzenverbänden für eine gerechte Neuorganisation des kommunalen Finanzausgleichs einzusetzen.

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Hessische Staatsgerichtshof hat am 21. Mai diesen Jahres das Finanzausgleichsänderungsgesetz von 2011 in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz hat den Kommunen jährlich 345 Millionen Euro entzogen. Der Staatsgerichtshof hat erklärt, dass mit den zum 1. Januar 2011 eingeführten Regelungen das in der Hessischen Verfassung verankerte Recht der Kommunen auf angemessene Finanzausstattung verletzt wurde.

Auch wenn der Staatsgerichtshof dem Land bis 2016 Zeit gegeben hat, den kommunalen Finanzausgleich neu zu regeln, darf der verfassungswidrige Zustand zum Nachteil der Kommunen nicht länger andauern. Als erster Schritt wäre die Wiederherstellung des Zustands vor 2011, d. h. die Rückgabe der hessenweit 345 Millionen Euro an die Kommunen, ein Zeichen, dass die Landesregierung Recht und Gesetz achtet und die Kommunen besser in den Stand setzt, ihren auferlegten Aufgaben nachzukommen.

Die Wiederherstellung eines verfassungsgemäßen Zustands kann jetzt noch durch Entscheidungen der Landesregierung vorgenommen werden.

 

 

Steffen Rink              Dietmar Göttling

 

 

 

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