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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag Bündnis 90/Die Grünen/SPD - VO/2708/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten:

 

- über den Deutschen Städtetag eine Initiative zur ersatzlosen Streichung der Optionspflicht für nur eine Staatsbürgerschaft zu ergreifen und eine doppelte Staatsangehörigkeit zu ermöglichen ,

 

-  zu prüfen, ob Möglichkeiten bestehen die erheblichen Kosten, die derzeit zur Erlangung  der deutschen Staatsangehörigkeit bezahlt werden müssen, bei nachgewiesener finanzieller Notlage, durch Zuschüsse der Stadt und/oder durch günstige Kreditvergabe bei lokalen Geldinstitutionen minimiert werden können,

 

- dazu beizutragen, dass Jugendliche nicht diskriminiert werden, die sich für die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern entscheiden,

 

-  Auskunft zu erteilen, wie viele junge Menschen unter 18 Jahren mit doppelter Staatsangehörigkeit zurzeit in Marburg leben, die sich bald für nur eine Staatsbürgerschaft entscheiden müssen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Mit der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts im Jahr 2000 hat Deutschland den hier geborenen Kindern von ausländischen Eltern, die hier seit mindestens  acht Jahren rechtmäßig leben, das Recht eingeräumt, zusätzlich zur Staatsangehörigkeit ihrer Eltern auch den deutschen Pass zu erhalten. Dies gilt allerdings nur bis zur Volljährigkeit. Mit 18 Jahren erreicht diese „Optionskinder“ ein Brief der kommunalen Ausländerbehörde mit dem Inhalt, wenn sie bis spätestens zu ihrem 23. Geburtstag die Staatsbürgerschaft der Eltern nicht ablegen, wird ihnen der deutsche Pass ent­zogen. Dies gilt für die Länder, die nicht der EU angehören. Staatsangehörige der Türkei, der Länder des ehemaligen Jugoslawien und aus den GUS-Länder sind da­von am meisten betroffen. Viele junge Menschen fühlen sich dadurch diskriminiert. Sie sind hier geboren und aufgewachsen mit Kindern, deren Eltern einen deutschen oder sogar noch einen weiteren Pass haben und fühlen sich wegen des Options­rechts als Bürger zweiter Klasse. Sie erleben, dass die jungen Menschen aus den 27 EU- Ländern über zwei Pässe verfügen können, ein schuldenfreies Konto und das Gefühl einer gelungenen Integration haben können. Sie müssen den nicht zu unter­schätzenden Konflikt zwischen den Eltern und ihrer nationalen Zugehörigkeit und ihrer in Deutschland gewonnenen Identität aushalten. Diese Situation ist nicht hinzu­nehmen und durch die Abschaffung des Optionsrechts und der gleichzeitigen Er­möglichung einer doppelten Staatsangehörigkeit zu beenden.

 

Für die derzeitige Situation sind bis zu einer Abschaffung des Optionsrechts jene Jugendlichen zu unterstützen, die sich für die deutsche Staatsbürgerschaft entschei­den. Denn oft wird der Bearbeitungsprozess auf Seiten des elterlichen Herkunfts­landes mit bürokratischen Formalien verzögert und die Gefahr besteht, dass dann Fristen versäumt werden. Zudem entstehen meist hohe Kosten für die Entlassung aus ihrer nichtdeutschen Staatsbürgerschaft. Das bedeutet u. U., dass sich die jungen Menschen am Anfang ihrer beruflichen Ausbildung beträchtliche verschulden müssen. Hierfür sollten dringend Mittel bereitgestellt werden.

Und die Jugendlichen, die sich gegen die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden, sollten durch die städtische Ausländerbehörde eine gute Beratung und Begleitung erfahren.

 

 

Dr. Elke Therre-Staal

Dr. Christa Perabo

Ulrich Severin

Kirsten Dinnebier

 

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