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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/2739/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In welchem Umfang erfüllt sich in Marburg der Anspruch auf einen Krippenplatz?

 

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Sachverhalt

 

Seit dem 1. August 2013 besteht ein Rechtsanspruch für Kinder ab dem 1. Geburtstag auf eine Betreuung in einer Krippe oder in Kindertagespflege. Es besteht also kein Anspruch auf einen Krippenplatz, sondern auf eine Betreuung in einer dieser beiden Betreuungsformen.

 

Die Universitätsstadt Marburg hat seit 2008 das Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren erheblich ausgebaut. Zur Deckung des Rechtsanspruchs sind wir für 2013 von einer Versorgungsquote von 42%, bezogen auf die drei Jahrgänge 0 bis 3 Jahre, ausgegangen. Dies entspricht rd. 700 Plätzen, mit denen der aktuelle Bedarf gedeckt ist.

 

Diese Zielsetzung haben wir erreicht. Aktuell werden in Marburg 358 Plätze in Krippen – fast ausschließlich ganztags, d.h. mit einer Betreuungszeit von 9 oder 10 Stunden an fünf Tagen –, 65 Plätze in alterserweiterten Gruppen und rd. 300 Plätze bei Tagespflegepersonen vorgehalten. Langfristig muss von einem steigenden Bedarf ausgegangen werden, so dass zukünftig eine Versorgungsquote von rd. 50% zur Erfüllung des Rechtsanspruchs erforderlich sein wird. Deshalb werden bereits im laufenden Kindergartenjahr 2013/14 weitere 80 Krippenplätze geschaffen – allein 50 in der Krippe auf dem Vitos-Gelände.

 

Marburg erfüllt den Rechtsanspruch, dass jedem Kind unter 3 Jahren, für das ein Betreuungsplatz nachgefragt wird, auch ein angemessener, d.h. bedarfsgerechter und erreichbarer Platz angeboten werden kann. Klagen oder die Ankündigung von Klagen gab es bisher in Marburg nicht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass für jedes Kind der „Wunschplatz“ zur Verfügung steht: in einigen Fällen wird sicherlich auch auf andere als die präferierten Plätze zurückgegriffen werden müssen. So kann es z.B. passieren, dass Kinder, die für einen Krippenplatz angemeldet werden, auf einen Tagespflegeplatz verwiesen werden, wenn sie zum gewünschten Termin eine Betreuung beginnen wollen. Da fast alle Krippenplätze bei einer Vielzahl von unterschiedlichen freien Trägern angeboten werden – dies sichert ein differenziertes und den verschiedenen Bedarfen und Wünschen der Eltern entsprechendes Angebot – ist die Steuerung von Anmeldung und Platzvergabe nicht ganz einfach. Insbesondere sind Mehrfachanmeldungen nicht zu vermeiden, mit der Folge durch Doppelungen aufgeblähter und wenig aussagekräftiger Anmelde- und Wartelisten. Hier arbeitet der FD Kinderbetreuung gemeinsam mit den freien Trägern an einer besseren Abstimmung.

 

 

 

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