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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/2744/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie hat sich die Einwohnerzahl (Erstwohnsitz) in Marburg hinsichtlich der Zunahme von Studierenden im laufenden Jahr 2013 entwickelt und welche Schlüsse zieht der Magistrat daraus in Bezug auf die Anwerbung von neuen Bürgerinnen und Bürgern zur Anmeldung des Erstwohnsitzes in Marburg?

 

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Sachverhalt

 

Das Melderecht erlaubt nicht die Speicherung von Berufen oder Ausbildungs- bzw. Studienverhältnissen.

Aus diesem Grund und aufgrund der Tatsache, dass die Anmeldung der Studierenden zu Beginn des Herbstsemesters noch in vollem Gange sind, kann derzeit keine Aussage zur Fragestellung gemacht werden.

 

Eine „Anwerbung“ von Erstwohnsitzen kann sich nur im Rahmen des gültigen Melderechtes bewegen. Dazu gibt es bereits seit 2004 die Aktion „ @ home in Marburg“, mit der der Magistrat denjenigen, die erstmals als Studierende in Marburg ihre Erstwohnung anmelden, neben Gutscheinen auch 100 Euro schenkt, um damit u.a. die doppelte Haushaltsführung und die Entscheidung für Marburg als Erstwohnsitz zu honorieren.

 

 

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