Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/2783/2013

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für den im beiliegenden Plan umgrenzten Bereich wird die Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 21/2, Stadtteil Haddamshausen, östlich Simmesacker, gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

Mit dem dieser Vorlage beigelegten Schreiben beantragt die Firma FingerHaus GmbH aus Frankenberg die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Baugebietes im Stadtteil Haddamshausen in Verlängerung der Straße „Steinborn“. Bei dem beantragten Baugebiet handelt es sich um eine ca. 0,5 ha große Fläche, die bisher landwirtschaftlich genutzt wird und entsprechend im wirksamen Flächennutzungsplan der Universitätsstadt Marburg dargestellt ist. Ziel ist die Änderung der Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in eine „Wohnbaufläche“; parallel zur Änderung des Flächennutzungs-plans im betroffenen Bereich soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Der beantragte Bereich für eine Baugebietserweiterung im Stadtteil Haddamshausen entspricht der Vorzugsvariante, welche im Zuge der Stadtverordnetenbeschlüsse vom Juli 2005 zur Baulandbereitstellung in den Außenstadtteilen (Grundsatzbeschluss, Prioritäten-liste) gegenüber Alternativstandorten geprüft wurde.

In Vorgesprächen mit Vertretern der FingerHaus GmbH wurden die beschlossenen Zielsetzungen im Zusammenhang mit einer Baugebietsentwicklung angesprochen - überwiegend Selbstnutzer aus den Stadtteilen Haddamshausen/Cyriaxweimar/Hermers-hausen/Elnhausen = Einzugsgebiet der Grundschule, zügige Bebauung, Kostenneutralität für die Universitätsstadt Marburg im Zusammenhang mit der Realisierung des Baugebietes - und die Akzeptanz dieser Bedingungen signalisiert.

 

Zur Sicherstellung dieser Zielsetzungen ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Universitätsstadt Marburg und FingerHaus GmbH vor Zustimmungsbeschluss bzw. Satzungsbeschluss des im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplans notwendig.

 

Mit dem Ortsvorsteher von Haddamshausen ist die Vorgehensweise abgestimmt worden.

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen