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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/2795/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Durch den Zensus 2011 wurde festgestellt, dass die Universitätsstadt Marburg lediglich ca. 72500 Einwohner hat anstatt wie bis dahin angenommen über 80000.

Da die Zuweisungen der entsprechenden finanziellen Mittel vom Land von der Höhe der Einwohnerzahl abhängt, stellt sich die Frage, ob gegebenenfalls Rückzahlungsansprüche wegen überhöhter, ungerechtfertigter Zahlungen auf die Stadt zukommen.

 

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Sachverhalt

Zur Zeit liegen auch nach Rückfrage beim Hessischen Städtetag keine Informationen vor, dass das Land Hessen beabsichtigt an die Universitätsstadt Marburg oder andere Städte ausgezahlte Zuweisungen aufgrund der durch die Ergebnisse des Zensus 2011 veränderten Einwohnerzahlen zurückzufordern.

 

 

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