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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/2813/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für den im beiliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Bereich wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes 6/14 „Psychiatrische Klinik Ortenberg“ in Marburg gefasst.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Aufgrund der derzeitigen unbefriedigenden Raumsituation der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und der verbesserungswürdigen Bedingungen für die Patienten und das Personal im Bereich des Universitätsklinikum Gießen und Marburg am Ortenberg, ist ein dringender Bedarf für eine Erweiterung der Klinik gegeben. Anforderungen an den Raumbedarf und an die Funktionsabläufe einer psychiatrischen Klinik führen zu einer Gebäudekubatur, die nur als Neubaumaßnahme auf dem noch unbebauten nordwestlichen Grundstücksteil entlang der Schützenstraße umgesetzt werden kann.

 

Das in Rede stehende ca. 4,2 ha große Areal wird von der Hans-Sach-Straße, der Rudolf-Bultmann-Straße und der Schützenstraße tangiert. Das Hauptgebäude der Psychiatrie aus den 1950er Jahren mit seiner Höhe von 5 Geschossen markiert im Eingangsbereich der Rudolf-Bultmann-Straße den Klinikstandort. Das ehemalige Kinderheim „Haus Bethanien“ von 1916 bildet mit seinem Anbau von 1929 den ältesten Baustein des Gebäudeensembles. Die in den 1960er Jahren entstandenen Gebäude auf dem nördlichen Grundstücksteil beherbergen derzeit die Kinder- und Jugendpsychiatrie.

 

Nach verschiedenen planerischen Vorüberlegungen für den neuen Gebäudekomplex wurde in Abstimmung mit der Verwaltung, dem positiven Votum des Gestaltungsbeirates, der Beteiligung des Denkmalbeirates und mit Zustimmung des Vorhabenträgers, dem Universitätsklinikum Gießen und Marburg, eine Bebauungsvariante gefunden, die als städtebauliche Figur zwei T-förmige Gebäudeteile über drei bzw. vier Geschosse umschließt.

 

Mit der Realisierung des Neubaus ist eine Neuordnung des Gesamtareals, die Gebäuderückbau, Nutzungsänderungen der Bestandsgebäude und die Umgestaltung der Freiflächen mit dem ruhenden Verkehr erfasst, beabsichtigt.

 

Das in Rede stehende Gebiet ist nicht beplant, die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt gemäß § 34 BauGB. Aufgrund der Größenordnung der Baumaßnahme besteht ein Planerfordernis. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll, neben der Neubaumaßnahme, im Wesentlichen das fragliche Gesamtgrundstück mit allen genutzten Gebäuden einschließen. In Übereinstimmung mit den Absichten des Vorhabenträgers wird damit die Bestandssituation, mit lediglich marginalen baulichen Erweiterungsmöglichkeiten, planungsrechtlich festgeschrieben. Die beiden Gebäude der Verwaltung entlang der Hans- Sachs- Straße, die für den künftigen Klinikbetrieb entbehrlich sind und eventuell einer anderen Nutzung zugeführt werden sollen, bleiben von der Bauleitplanung unberührt.

 

Das Bebauungsplanverfahren soll nach 13a BauGB durchgeführt werden. Da das Vorhaben, der Standortsicherung der psychiatrischen Klinik am Ortenberg und damit der Innenentwicklung dient, kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

Die zulässige überbaubare Grundfläche beträgt weniger als 20.000 qm, es wird mit dem Bebauungsplan kein Vorhaben begründet, das zu einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt und es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass eine Beeinträchtigung von Schutzgütern (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB) besteht.

Somit sind diese weiteren Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren erfüllt.

 

Im Rahmen dieses Bauleitverfahrens wird in einem städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB zwischen dem Universitätsklinikum Gießen und Marburg und der Stadt Marburg vereinbart, dass u. a. die Übernahme aller anfallenden Kosten für die Planung und - sofern erforderlich - für die Erschließung durch den Vorhabenträger erfolgt.

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

 

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