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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/2828/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Zur Deckung des Kaufpreises und der mit dem Kauf verbundenen Abwicklungskosten für das Temmlergrundstück in Höhe von insgesamt 1.800.000 € wird in Abweichung vom Vorbericht von der Investitionsnummer I650.021.9Umgestaltung Stadthalle“ ein Betrag in Höhe von 1.750.000 € zugunsten der Investitionsnummer I622.004.9 Grunderwerbskostenfreigegeben:

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Sachverhalt

Begründung:

 

Bereits in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26. November 2013 ist für den Erwerb des ehemaligen zwischen Frauenbergstraße und Temmlerstraße liegende Betriebsgrundstück der Temmler Werke ein Betrag in Höhe von 1.800.000 € freigegeben worden. Die Freigabe stützte sich auf einen Haushaltsansatz in Höhe von 50.000 € der bei der Investitionsnummer I661.003.3Endausbau Magdeburger Straße“ und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1750.000 € die bei der Investitionsnummer I650.001.2Erneuerungsmaßnahme Otto-Ubbelohde-Schule, Umbau und Erweiterung der Remisen“ im Haushaltsjahr 2013 nicht benötigt wurden.

 

Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften hat dem Kauf des Grundstückes in seiner November-Sitzung bereits zugestimmt.

 

Die Freigabe diente dazu, dass die Verträge für den Erwerb des Grundstückes geschlossen werden können, die Zahlung des Kaufpreises war unsererseits für Anfang Januar 2014 vorgesehen.

 

Im Rahmen der Verhandlungen mit der Temmler Werke Holding GmbH wurde der Kaufpreis und die Vertragsunterzeichnung mit der Bedingung verknüpft, dass der Kaufpreis von 1.700.000 € noch im Dezember 2013 zu zahlen ist.

 

 

Damit wir den Kaufpreis im Dezember 2013 an die Temmler Werke Holding überweisen können, muss ein Haushaltsansatz zur Verfügung stehen und die entsprechenden Mittel auch freigeben werden. Bei der Investitionsnummer I650.021.9Umgestaltung Stadthalle“ sind die in 2013 freigegebenen Haushaltsmittel des Haushaltsansatzes nicht alle benötigt worden, so dass hieraus der benötigte Betrag zur Verfügung gestellt und für den Zweck des Grunderwerbes freigeben werden kann.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

                            Ausdruck vom: 28.11.2013

                            Seite: 2/5

 

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