Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/2858/2013

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die bisherige öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Marburg und dem Landkreis Marburg-Biedenkopf, die zum 01.08.2008 in Kraft getreten ist, wird neben verschiedenen redaktionellen Änderungen mit Wirkung zum 01.08.2014 dahingehend geändert, dass

 

-                der Ausbildungsberuf Kfz-Mechatroniker/in von den Beruflichen Schulen in Biedenkopf nach Marburg an die Adolf-Reichwein-Schule verlagert und im Gegenzug

-                die Schülerinnen und Schüler der Ausbildungsberufe Konstruktionsmechaniker/in und Metallbauer/in, die bisher in Marburg in der Adolf-Reichwein-Schule unterrichtet wurden, künftig in den Beruflichen Schulen in Biedenkopf beschult werden.

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

 

Zwischen der Stadt Marburg und dem Landkreis Marburg-Biedenkopf wurde erstmals in 1991 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Beschulung von Auszubildenden in verschiedenen Ausbildungsberufen abgeschlossen, die mit Wirkung zum 01.08.2001 und zum 01.08.2008 jeweils den Erfordernissen entsprechend geändert bzw. angepasst wurde.

 

Die derzeitige öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Landkreis Marburg-Biedenkopf muss nun erneut aktualisiert werden, da aufgrund allgemein zurückgehender Schülerzahlen im Teilzeit-Berufsschulbereich diverse Änderungen bei der Beschulung der Auszubildenden nötig werden.

 

Nach Absprache mit dem Staatlichen Schulamt Marburg-Biedenkopf und dem Schulträger Landkreis Marburg ist beabsichtigt, eine Verlagerung der Ausbildung Kfz-Mechatroniker/in von Biedenkopf nach Marburg und die der Konstruktionsmechaniker/in / Metallbauer/in von Marburg nach Biedenkopf vorzunehmen.

Im Bereich des Ausbildungsberufs Kfz-Mechatroniker/in wurden in der Adolf-Reichwein-Schule in den letzten Jahren jeweils zwischen 77 und 82 Schülerinnen und Schüler und in den Beruflichen Schulen Biedenkopf jährlich zwischen 51 und 59 Schülerinnen und Schüler unterrichtet.

Im Bereich der Ausbildungsberufe Konstruktionsmechaniker/in und Metallbauer/in wurden in den letzten Jahren in der Adolf-Reichwein-Schule jeweils zwischen 44 und 58 Auszubildende und in den Beruflichen Schulen Biedenkopf jährlich zwischen 46 und 50 Schülerinnen und Schüler beschult.

Von besonderer Bedeutung ist bei den genannten Ausbildungsberufen die Verteilung dieser Schülerzahlen auf die einzelnen Jahrgänge. In der Regel können keine Klassen pro Ausbildungsjahrgang gebildet werden, weil die vorgeschriebene Mindestschülerzahl von 15 nicht erreicht wird. Die Schulen erhalten keine volle Lehrerzuweisung und müssen jahrgangsübergreifenden Unterricht anbieten.

Die Schülerzahlentwicklung in diesen Ausbildungsberufen geht aus der zahlenmäßigen Zusammenstellung (Anlage 1) hervor.

 

Die Konzentration der Ausbildungsbereiche auf den jeweiligen Standort führt dort zu einer verbesserten Unterrichtsversorgung und damit einhergehend einer Steigerung der Unterrichts- und Ausbildungsqualität. Die Schulträger können erforderliche Investitionen dem Schwerpunkt entsprechend einsetzen und die Schulstandorte werden mit ihrem spezifischen Angebot gestärkt und regional gesichert.

 

Konkret bedeutet dies folgendes:

 

Kfz-Bereich:

An den Beruflichen Schulen Biedenkopf bestehen Planungen für Sanierungsarbeiten, die auch für den Kfz-Bereich erforderlich wären. Würden auch weiterhin die Auszubildenden im Ausbildungsberuf Kfz-Mechatroniker/in in Biedenkopf beschult werden, wäre der Bau einer neuen Kfz-Werkstatt unumgänglich.

Die Zusammenlegung der Kfz-Berufe am Standort Adolf-Reichwein-Schule stellt eine langfristige Lösung zur Bildung von zwei stabilen Fachklassen dar, die von der Grundstufe bis zur Fachstufe geführt werden können. Am Standort Biedenkopf wären keine Investitionen nötig. An der Adolf-Reichwein-Schule ist der gesamte Kfz-Bereich bereits im erforderlichen Umfang ausgestattet.

 

Metallbauer/in:

Die Zusammenlegung der Ausbildungsberufe Konstruktionsmechaniker/in und Metallbauer/in am Standort der Beruflichen Schulen Biedenkopf wäre eine langfristige Lösung zur Bildung einer stabilen Fachklasse, in der gleichermaßen von der Grundstufe bis zur Fachstufe unterrichtet werden könnte.

Unabhängig davon könnte die angespannte Situation bei der Lehrerversorgung der Beruflichen Schulen im Metallbereich entschärft werden. Es ist beabsichtigt, im Zusammenhang mit der Standortverschiebung einen Kfz-Lehrer von den Beruflichen Schulen Biedenkopf an die Adolf-Reichwein-Schule und im Gegenzug eine Lehrkraft des Ausbildungsbereiches Konstruktionsmechanik / Metallbau von der Adolf-Reichwein-Schule an die Beruflichen Schulen Biedenkopf zu versetzen.

 

Von dieser Verlagerung nicht betroffen sind die Auszubildenden aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf (hier der Altkreis Marburg), die auch weiterhin die Beruflichen Schulen in Kirchhain besuchen.

 

Im Rahmen der Erörterungen dieser Neuregelung zwischen den beruflichen Schulen, der Schulaufsicht und den Schulträgern wurde auch die betroffene Metallinnung Marburg beteiligt. Sie hat dazu nachfolgende Einwände geltend gemacht:

Der Standort Marburg sei grundsätzlich schülerzahlenmäßig ausreichend gesichert, als stabil zu bezeichnen und von der zentralen Lage her besser geeignet.

Es werde befürchtet, dass die Ausbildungsbetriebe im östlichen Landkreis keine Auszubildenden mehr finden, weil die berufliche Schule Biedenkopf verkehrstechnisch schwer erreichbar ist. Damit werde das Metallhandwerk in den ländlichen Gebieten geschwächt. Im Innungsbereich bestehe eine idealtypische Struktur für die Ausbildungs- und Prüfungsorganisation, die bei Wechsel nach Biedenkopf beeinträchtigt wäre.

Insgesamt werde der Handlungsbedarf für die Verlagerung der Ausbildung im Metallhandwerk nicht anerkannt und dürfte nicht mit einem Standortausgleich der Kfz-Branche verbunden werden.

Das Staatliche Schulamt hat dazu aus Sicht der zuständigen Schulaufsicht nochmals ausführlich Stellung bezogen und v. a. auf die Bedeutung der pädagogischen und schulorganisatorischen Bedingungen hingewiesen (gesicherte Lehrerversorgung durch die Bildung jahrgangsbezogener regionaler Fachklassen mit verbesserter Unterrichtsqualität, Stärkung der regionalen Ausbildungsschwerpunkte und damit der jeweiligen Schulstandorte).

 

Für die beiden Schulträger kommt als weiteres Entscheidungskriterium die künftig mögliche gezielte finanzielle Ausstattung der Schulen hinzu. Es muss nicht mehr an jedem Standort für jeden Ausbildungsbereich investiert werden. Der Ausgleich zwischen den betroffenen Schulen und Trägern bei diesen Verlagerungen ist im öffentlichen Interesse und deshalb gerechtfertigt.

 

Mit Schreiben vom 17.12.2013 wurden sowohl die Kreishandwerkerschaft Marburg als auch die Kreishandwerkerschaft Biedenkopf als die jeweiligen Geschäftsführungs- und Dienstleistungszentren der Handwerksinnungen mit der Bitte um Stellungnahme angeschrieben.

Lediglich von der Metallinnung Marburg wurde lt. einem Schreiben vom 21.01.2014 hierzu nochmals auf die bereits geäußerte Problematik hinsichtlich der Verkehrsverbindung und der befürchteten Schwächung des Metallhandwerks in den ländlichen Gebieten hingewiesen.

 

Eine weitere Stellungnahme wurde vom Stadtelternbeirat abgegeben mit dem Hinweis auf allgemein zurückgehende Schülerzahlen und der Anerkennung der Notwendigkeit des Zusammenschlusses von Schulen oder Schulzweigen, allerdings auch der Problematik, wenn betroffene Schülerinnen und Schüler während ihrer Ausbildung den Berufsschulstandort wechseln müssen.

 

Der Landkreis Marburg-Biedenkopf wird zeitgleich eine Kreistagsvorlage auf den Weg bringen.

 

 

Zur Umsetzung dieser Maßnahmen sind folgende rechtliche Schritte erforderlich:

 

  1. Das Hessische Kultusministerium müsste die Verordnung über die Bildung von schulträgerübergreifenden Schulbezirken für Fachklassen an Berufsschulen vom 17.06.2009 in der derzeit gültigen Fassung ändern. Hier ist z. Zt. geregelt, dass Auszubildende in der Fachstufe des Ausbildungsberufs Kfz-Mechatroniker/in, deren Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsort in der Stadt Marburg liegt, in der Adolf-Reichwein-Schule in Marburg unterrichtet werden. Außerdem ist festgehalten, dass Auszubildende, deren Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsort im Altkreis Marburg liegt, in den Beruflichen Schulen in Kirchhain und Auszubildende des Altkreises Biedenkopf in den Beruflichen Schulen in Biedenkopf beschult werden.

 

Auf Nachfrage des Staatlichen Schulamtes Marburg wurde vom Hessischen Kultusministerium bereits signalisiert, dass eine solche Änderung zum Schuljahresbeginn 01.08.2014 umgesetzt wird, sofern die Schulträger Stadt Marburg und Landkreis Marburg-Biedenkopf sich einigen (siehe Ziffer 2).

 

  1. Die zwischen Stadt und Landkreis Marburg-Biedenkopf abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung aus dem Jahre 2008 regelt in § 2 Abs. 2, dass Auszubildende u. a. im Bereich Konstruktionsmechanik, deren Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsorte Neustadt, Stadtallendorf, Kirchhain, Rauschenberg, Amöneburg, Münchhausen, Wohratal, Cölbe und einige Stadtteile der Stadt Wetter sind, in der zuständigen Schule der Stadt Marburg (Adolf-Reichwein-Schule) unterrichtet werden.

 

Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist dahingehend abzuändern, dass Auszubildende im Bereich Konstruktionsmechanik und Metallbau, deren Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsort die Stadt Marburg ist, in den Beruflichen Schulen Biedenkopf unterrichtet werden.

Desweiteren ist aufzunehmen, dass Berufsschulpflichtige im Ausbildungsberuf Kfz-Mechatroniker/in, deren Ausbildungs- und Beschäftigungsort der Altkreis Biedenkopf ist, in der zuständigen Schule der Stadt Marburg (Adolf-Reichwein-Schule) unterrichtet werden.

 

 

Eine Überprüfung aller sonstiger in der bisherigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung festgehaltener Regelungen hat ergeben, dass darüber hinaus redaktionelle Änderungen erforderlich sind, die in der Anlage 2 kenntlich gemacht wurden. Neuregelungen oder Verlagerungen gibt es dabei nicht; vielmehr wurden zwischenzeitlich bei verschiedenen Ausbildungsberufen Festlegungen in der o. g. Verordnung des Hessischen Kultusministeriums vorgenommen oder Ausbildungsberufe wurden umbenannt. Zudem haben sich bei allen Ausbildungsberufen die jeweiligen Berufskennziffern geändert.

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass für die Ausbildungsberufe im Nahrungsmittelgewerbe (v. a. Fleischer/in und Bäcker/in) seit langem Verhandlungen auf mittelhessischer Ebene durch das Regionalmanagement Hessen bestehen, ohne dass bisher eine Einigung über erforderliche Zusammenlegungen mehrerer Standorte mit entsprechendem Ausgleich untereinander erzielt werden konnte. Ggf. muss zu einem späteren Zeitpunkt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung erneut geändert werden.

 

Im Rahmen der Bearbeitung der Kreistagsvorlage des Landkreises Marburg-Biedenkopf haben sich zwischenzeitlich weitere Änderungen redaktioneller Art ergeben, die zwischen Landkreis und Staatlichem Schulamt vereinbart und in beiliegender Anlage 3 entsprechend kenntlich gemacht wurden.

 

Eine Neufassung der Schulentwicklungspläne für die drei Beruflichen Schulen in der Stadt Marburg erfolgte in 2005 für die Käthe-Kollwitz-Schule (Zustimmung des HKM per Erlass vom 13.02.2006; AZ IV.6 – 620.020.011 – 1 –) und in 2006 für die Adolf-Reichwein-Schule sowie die Kaufmännischen Schulen der Universitätsstadt Marburg (Zustimmung des HKM per Erlass vom 05.06.2007; AZ IV.6 – 620.020.011 – 3 –)

Eine offizielle Fortschreibung dieser Schulentwicklungspläne, die der Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums bedarf, ist durch die Änderung der bisherigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nicht erforderlich, da es sich hierbei nicht um eine „Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen“ im Sinne des § 146 Hessischen Schulgesetzes handelt.

 

Die Schulkommission hat in ihrer Sitzung am 04.02.2014 mehrheitlich einer Standortverlagerung und damit verbunden einer Änderung der bisherigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zugestimmt.

 

Dazu wurde folgende Vereinbarung getroffen:

-          Von der geplanten Veränderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sollen keine aktuellen Ausbildungsverhältnisse betroffen sein.

-          Es werden keine Lehrkräfte gegen ihren Willen versetzt.

-          Es sollen Lösungen gefunden werden für zumutbare Verkehrsverbindungen für die Schüler/innen durch mögliche Anpassungen in den Bereichen ÖPNV / Schülerbeförderung oder durch Flexibilisierung des Schulbeginns oder der Schulzeitregelungen (Blockunterricht).

 

Alle erforderlichen Änderungen sind in der bisherigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entsprechend kenntlich gemacht (siehe Anlage 2 und 3). Ebenfalls beigefügt ist der Entwurf der neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (siehe Anlage 4).

 

 

 

 

Dr. Kerstin Weinbach

Stadträtin

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

              - 2 -

Beschlussfolgeabschätzung (BFA) – Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

 

1. Kostenzusammenstellung – Einmalkosten

 

X

Es bestehen keine Einmalkosten

 

 

 

Es bestehen die hier aufgeführten Einmalkosten

 

2. Kostenzusammenstellung – Folgekosten

 

X

Es bestehen keine Folgekosten

 

 

 

Es bestehen die hier aufgeführten Folgekosten

 

3. Weitere Auswirkungen

 

X

Es bestehen keine weiteren Auswirkungen

 

 

 

Es bestehen folgende weitere Auswirkungen

 

(z. B. familienpolitische Auswirkungen, Auswirkungen auf Gender Mainstreaming, Auswirkungen der Beschlüsse auf die demographische Entwicklung der Stadt Marburg)

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen