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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/2975/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der beigefügten Marburger Erklärung gegen Gewalt wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Ob in Familien, Partnerschaften oder in Jugendgruppen, ob in Schulen, Büros, auf der Straße oder im Internet: Gewalt findet an vielen Orten statt, hat viele Formen und zieht sich durch sämtliche Lebensbereiche. Überall wo es Gewalt gibt, gibt es immer auch Menschen und Institutionen, die sich dieser Gewalt entgegenstellen.

 

Mit der Unterzeichnung der „Marburger Erklärung gegen Gewalt“ soll ein öffentlich sichtbares Zeichen gesetzt werden, dass sich Marburger Bürgerinnen und Bürger, staatliche Institutionen, freie Träger, Vereine und Firmen gemeinsam gegen Gewalt aussprechen.  Den Opfern soll verdeutlicht werden, dass sie nicht alleine sind und ihnen Hilfsangebote zur Verfügung stehen. Potentiellen Gewalttäterinnen und Gewalttätern sollen mit entsprechenden Maßnahmen Möglichkeiten geboten werden, wieder an der Gesellschaft teilzuhaben.

 

Marburg gegen Gewalt“ das ist zugleich Titel und Programm der Zusammenarbeit, die die Arbeitsgruppe Sozialpsychologie der Philipps-Universität und die Stadt Marburg im Mai 2013 begonnen haben. Das Projekt möchte die Vernetzung der bereits bestehenden Gewaltpräventionsprogramme optimieren und deren Wirksamkeit erhöhen. Gemeinsam mit verschiedensten Partnern sollen für die Problemstellungen in der Stadt Marburg abgestimmte Präventionsmaßnahmen entwickelt und angeboten werden.

 

Eines der Kernziele von Marburg gegen Gewalt ist es, Kinder und Jugendliche vor einem Abgleiten in kriminelle Karrieren zu bewahren. Dazu werden seit Sommer letzten Jahres Konzepte für ein frühzeitiges gemeinsames Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden, der Kinder- und Jugendhilfe sowie kommunaler Präventionseinrichtungen diskutiert. Elemente sind beispielsweise ein Angebot für nicht-strafmündige Gewalttäterinnen und Gewalttäter sowie die Beschleunigung der Strafverfahren für Jugendliche. Diese für Marburg bereits geplanten Maßnahmen als auch der angestrebte Ausbau übergreifender Zusammenarbeit finden sich nun auch als zentrale Forderungen in dem Abschnitt „effektive Strafverfolgung und wirksame Maßnahmen zur Gefahrenabwehr“ der Koalitionsverträge auf Bundes- und auf Landesebene wieder.

 

In über 70 Gesprächen mit staatlichen Institutionen (z. B. Polizei, Stadtverwaltung, Justiz, Schulen) und freien Trägern konnte ein guter Überblick über die aktuell bestehenden Angebote sowie ungedeckte Bedarfe der Gewaltprävention in Marburg gewonnen werden.

Enge Kooperationspartner des Projektes sind Polizei, Justiz, Jugendamt, Netzwerk gegen Gewalt des hessischen Präventionsrates, Jugendrechtshaus, staatliches Schulamt sowie die themenrelevanten städtischen Fachbereiche.

 

Neben der Arbeit und Vernetzung auf institutioneller Ebene möchte Marburg gegen Gewalt die bestehenden Präventionsprogramme für die Bürger/-innen sichtbarer und leichter zugänglich machen.

 

Auf der Internetseite www.einsicht-marburg.de, deren Einrichtung von dem Netzwerk gegen Gewalt unterstützt worden ist, können sich Interessierte über das Projekt und die in Marburg derzeit angebotenen Präventionsmaßnahmen informieren.

 

Auf dem diesjährigen Deutschen Präventionstag in Karlsruhe stellt das Projekt sich bundesweit vor.

 

„Marburg gegen Gewalt“ geht nicht davon aus, dass das Ausmaß an Gewalt in Marburg extrem hoch ist. Aber Gewalt gibt es auch in Marburg. Mit der Marburger Erklärung gegen Gewalt machen die Bürgerinnen und Bürger und die politisch Verantwortlichen deutlich, dass sie das nicht tolerieren.

 

Alle, die den Zielen und Inhalten der „Marburger Erklärung gegen Gewalt“ zustimmen, sind eingeladen, das Dokument in Papierform oder auf der oben genannten Internet-Seite zu zeichnen.

 

 

 

 

Egon Vaupel                                                        Dr. Franz Kahle                            Dr. Kerstin Weinbach

Oberbürgermeister                                          Bürgermeister                                          Stadträtin

 

 

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