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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/3144/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennung "Teichwiesengraben" in Ockershausen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Christine Schwalb
- Verfasser*in:
- Schwalb, Christine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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13.05.2014
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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16.05.2014
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Sachverhalt
Begründung:
Der Ortsbeirat Ockerhausen möchte den bisher im beigefügten Plan gekennzeichneten unbenannten Fußweg im Stadtteil Ockershausen benennen. In seiner Sitzung am 18. März 2014 hat der Ortsbeirat vorgeschlagen, den Fußweg zwischen Leopold-Lucas-Straße und Gisselberger Straße in „Teichwiesengraben“ zu benennen.
Bereits Ende 2012 hatte der Ortsbeirat beantragt, diesen Fußweg zu benennen. Der damalige Namensvorschlag „Schwangasse“ fand jedoch nicht die volle Zustimmung, so dass
die damalige Vorlage vertagt wurde mit dem Hinweis, erneut mit dem Ortsbeirat bzgl. der
Namenswahl in Beratung zu gehen.
Der Ortsbeirat führt aus, dass dieser Fußweg von den Einwohnerinnen und Einwohnern Ockershausens sowie den Schülerinnen und Schülern der angrenzenden Schulen stark frequentiert wird und daher unbedingt offiziell benannt werden sollte. Eine sachgerechte Ausschilderung ist allerdings erst nach einer offiziellen Namensgebung möglich.
Der Name „Teichwiesengraben“ orientiert sich an der alten Flurbezeichnung „die Teichwiesen“.
Der zu benennende Fußweg (im Übersichtsplan rot markiert) zwischen Leopold-Lucas-Straße und Gisselberger Straße fällt nicht vollständig in den Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates Ockershausen (vgl. blaue Linie im beigefügten Übersichtsplan), sondern ein Teil des Fußweges wird der Kernstadt zugeordnet. Gleichwohl sollte dem Vorschlag des Ortsbeirates Ockershausen gefolgt und der Fußweg in „Teichwiesengraben“ benannt werden.
Der Fußweg befindet sich im Eigentum der Universitätsstadt Marburg. Mit einer Namensgebung sind keine Adressänderungen von Anliegerinnen und Anliegern verbunden.
Egon Vaupel Oberbürgermeister |
Anlage:
Übersichtsplan
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
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57,7 kB
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