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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/3147/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

An der Lahn und im Lahnvorland südlich der Steinmühle sollen strukturverbessernde Maßnahmen geplant und durchgeführt werden. Die Maßnahmen haben zum Ziel, eine naturschutzfachliche Aufwertung dieses Lahnabschnitts zu erreichen mit verbesserten Lebensbedingungen für zahlreiche wassergebundene Tier- und Pflanzenarten und Biotope. Besonders die Fischfauna soll von den Maßnahmen profitieren.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Bei dem Renaturierungsprojekt „Gisselberger Spannweite" handelt es sich um ein Pilotprojekt des Regierungspräsidiums Gießen im Zusammenhang mit der Hessischen Biodiversitätsstrategie, das zu 100% aus der Fischereiabgabe gefördert werden soll. Eine mündliche Zusage hierüber ist bereits erfolgt.

Für das Jahr 2015 stehen 300.000,- € zur Verfügung, um die komplette Planungsleistung für die genannten Maßnahmen erbringen zu lassen und die ersten Bausteine des Projekts umzusetzen. Diese sollen zwischen August und Oktober 2015 durchgeführt werden. Weitere Bausteine sollen sukzessive in den folgenden Jahren unter Ausschöpfung von Fördermöglichkeiten umgesetzt werden.

Die Hegegemeinschaft Lahn I ist frühzeitig in das Planungsverfahren eingebunden worden.

 

Lage des Projektgebiets:

Die Stadt Marburg ist Eigentümerin von mehreren Flächen entlang eines ca. 1,5 km langen Abschnitts der Lahn unterhalb des Steinmühlenwehrs, in den Gemarkungen Gisselberg, Cappel und Ronhausen (s. Karte). Insgesamt befinden sich hier rund 84.000 m2 überwiegend landwirtschaftliche Nutzfläche im städtischen Eigentum (beidseitig Gewässer begleitend).

 

Südwestlich angrenzend an das Planungsgebiet befindet sich das wasserabhängige europäische Vogelschutzgebiet „Lahntal zwischen Marburg und Gießen" (u.a. bestes hessisches Gebiet für den Eisvogel; bedeutsam für Blaukehlchen und Rohrdommel). Diese Arten profitieren von den geplanten Maßnahmen. Darüber hinaus liegt das Planungsgebiet im Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Lahn-Ohm" und vermittelt als Trittstein zwischen der Lahnaue und dem Naturschutzgebiet „Unterm Wolfsberg".

Das Plangebiet befindet sich zudem im Überschwemmungsgebiet der Lahn und im Wasserschutzgebiet der Zone III.

 

Für die Gewässerentwicklung haben die zur Verfügung stehenden Flächen eine herausragende Bedeutung: Sie liegen in der noch frei fließenden Gewässerstrecke unterhalb des Steinmühlenwehres und oberhalb der Stauwurzel des Nehmühlenwehres und haben somit ein hohes Potenzial für gewässerdynamische Prozesse. Da sich die zu beplanenden Flächen bereits im städtischen Eigentum befinden, können die Maßnahmen nach Planung, wasserrechtlichem Genehmigungsverfahren und Ausschreibung vergleichsweise kurzfristig umgesetzt werden (2014/15).

 

Veranlassung und Maßnahmen:

Handlungsbedarf ergibt sich u.a. aus dem Maßnahmenprogramm der WRRL (Wasserrahmenrichtlinie). Die Bestandssituation der Fische wird als „schlecht" eingestuft. Daraus ergibt sich in erster Linie das Erfordernis der Umsetzung von strukturellen Aufwertungsmaßnahmen. Aus dem Maßnahmenprogramm der WRRL ergeben sich schwerpunktmäßig: Flächenbereitstellung, Entwicklung naturnaher Gewässer-, Ufer- und Auenstrukturen und strukturelle Aufwertungen. Eine Dynamisierung des derzeitigen „Einbettgerinnes" durch Entfesselungsmaßnahmen und die Entwicklung/Anlegung von Initialrinnen sind zielführende Maßnahmen, um insbesondere für die Fischfauna Habitatverbesserungen zu erzielen.

 

Konkret umzusetzende Maßnahmen sind: Anlage von Furkationsrinnen (Nebenrinnen), Entfesselung und Aufweitung der Ufer, Anlage von Flutmulden, Anlegen bzw. Bereitstellen von Flächen für die Schilf-, Feuchtbrachen- und Auwaldentwicklung sowie Nutzungsextensivierung von landwirtschaftlich genutzten Bereichen. Die strukturelle Aufwertung des Wasserkörpers, der Gewässersohle sowie die dynamische Entwicklung soll außerdem durch das Einbringen von Strömungslenkern und Buhnen aus Totholz und Stein bewirkt werden (u.a. Fischlebensräume). Neben der allgemeinen naturschutzfachlichen Aufwertung des Gebiets soll eine verbesserte Fließgewässerdynamik initiiert werden, die u.a. auch zu Steilwandabbrüchen führt (z.B. Brutmöglichkeiten für den Eisvogel).

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

Anlage

Karte: Flächen in städtischem Eigentum und Schutzgebiete

 

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Finanz. Auswirkung

 

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