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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/3171/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:

 

01.              Der Jahresabschluss 2011 in der vom Magistrat vorgelegten Fassung wird gemäß § 112 HGO i. V. mit § 51 Ziffer 9 HGO zur Kenntnis genommen und dem Prüfungsamt der Stadt Marburg zugeleitet.

 

              Im Jahresabschluss ist berücksichtigt:

 

  • Der im Produkt 469030 "Abfallwirtschaft" entstandene Überschuss in Höhe von  182.015,88 € wird der Gebührenausgleichsrücklage "Abfallwirtschaft" zugeführt.

 

  • Die im Budgetbericht als Teil des Jahresabschlusses ausgewiesenen Budgetüberschreitungen werden innerhalb der Dezernatsbudgets bzw. innerhalb des Gesamtbudgets aller Dezernate ausgeglichen. Eine Vorbelastung der Budgets des Folgejahres erfolgt nicht.

 

  • Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis 2011 in Höhe von 2.128.925,36 € wird der Rücklage aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

  • Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis 2011 in Höhe von 836.639,50 € wird der Rücklage aus den Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

  • Dem Stiftungskapital der Adolf- und Luisa-Haeuser-Stiftung werden 10 % des Zinsertrages 2011 in Höhe von 1.874,18zugeführt.

 

02.              Nach Abschluss der Prüfung durch das Prüfungsamt der Stadt Marburg wird der Magistrat den dann geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Schlussbericht des Prüfungsamtes der Stadtverordnetenversammlung nach § 113 HGO und § 114   i. V. mit § 51 Ziffer 9 HGO zur Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und über die Entlastung des Magistrats vorlegen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Nach § 113 HGO beschließt die Stadtverordnetenversammlung über den vom Prüfungsamt geprüften Jahresabschluss und entscheidet gem. § 114 HGO zugleich über die Entlastung des Magistrats. Zuvor unterrichtet der Magistrat die Stadtverordnetenversammlung nach      § 112 HGO über den Abschluss.

 

Der Jahresabschluss 2011 liegt mittlerweile prüffähig vor.

 

Im Vergleich zu den früheren kameralen Abschlüssen ist das eine ungewohnt lange Zeit. Es ist aber ersichtlich, dass kamerales und doppisches Haushaltswesen bei der Aufstellung der Haushalte, bei der Abwicklung und beim Abschluss von Umfang und Tiefe her nicht miteinander vergleichbar sind.

 

Es hat sich zudem an zahllosen Stellen gezeigt, dass es bei der Einführung und der Anwendung der Doppik noch „klemmt“, von unzulänglichen gesetzlichen Vorschriften des Landes Hessen über deren Umsetzung bis hin zur Einrichtung und Funktionalität der Software. Das hat z. B. zur Folge, dass mit dem Jahresabschluss 2011 auch die Eröffnungsbilanz wie vom Gesetz ausdrücklich erlaubt zu ändern ist.

 

Unter diesen Umständen war es unmöglich, die gesetzlichen Fristen einzuhalten. Damit befindet sich Marburg allerdings in guter Gesellschaft. Im Vergleich mit allen anderen Kommunen in Hessen liegt Marburg hier noch gut im Rennen.

 

Der beiliegende Jahresabschluss 2011 bietet mit der Bilanz, den Erläuterungen, dem Rechenschaftsbericht und den Anlagen ein umfassendes und unter Berücksichtigung der in einer Bilanz nun einmal zu treffenden Annahmen und Bewertungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt.

 

Die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2011 immer unter dem Vorbehalt der Prüfung sind:

 

  • Das ordentliche Ergebnis weist einen Überschuss von 2.128.925,36 aus, das außerordentliche Ergebnis einen Überschuss von 836.639,50. Beide Überschüsse werden der jeweiligen Rücklage zugeführt.

 

  • Der Finanzhaushalt wurde, von den Investitionsfondsdarlehen und von den Darlehen aus den Konjunkturprogrammen abgesehen, ohne Kreditaufnahmen finanziert.

 

  • Die „regulären“ Kredite vom Kapitalmarkt wurden durch die planmäßigen Tilgungen weiter abgebaut.

 

  • Der von der Stadtverordnetenversammlung mit dem Haushalt 2011 gesetzte Rahmen wurde vom Magistrat insgesamt eingehalten.

 

Abschluss der Gebührenhaushalte

 

Im Rahmen der Arbeiten für den Jahresabschluss 2011 war zunächst der Gebührenhaushalt (Produkt 469030 „Abfallwirtschaft“) zu überprüfen und auszugleichen. Evtl. Überschüsse sind der entsprechenden Gebührenausgleichsrücklage zuzuführen bzw. evtl. Fehlbeträge aus dieser - soweit vorhanden - zu decken.

 

Der Gebührenhaushalt schließt mit einem Überschuss von 182.015,88 ab. Dieser Überschuss ist der Gebührenausgleichsrücklage "Abfallwirtschaft" zuzuführen. Die Rücklage weist nach Zuführung des Überschusses somit zum 31. Dezember 2011 einen Bestand von           1.886.910,41 aus.

 

Der Abschluss des Gebührenhaushaltes ist im beiliegenden Bericht dargestellt.

 

Abrechnung der Budgets und Bildung von Haushaltsresten

 

Der Haupt- und Finanzausschuss wurde im Haushaltsjahr 2011 wiederholt über den Stand der Budgets unterrichtet und bewilligte auch entsprechende üpl. Aufwendungen und Auszahlungen. Im Weiteren beschloss der Haupt- und Finanzausschuss, dass für den Bereich der zentralen Jugendhilfedienste die zusätzlich benötigten Mittel im Rahmen der geltenden Budgetierungsrichtlinien innerhalb des Dezernates II aufzufangen sind. Sollte dies nicht möglich sein, so sei zu entscheiden, ob der Mehrbedarf ggf. innerhalb aller Dezernatsbudgets eingespart werden kann bzw. ob eine Vorbelastung der Budgets 2012 erfolgt. Auch hat der Haupt- und Finanzausschuss für den Bereich des Fachdienstes Planen, Bauen und Unterhalten von stadteigenen Bauten einschließlich Haustechnik und Energie beschlossen, im Umfang von 330.000 € auf die Vorbelastung des Budgets 2012 zu verzichten.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass bei einzelnen Budgets nicht genehmigte Überschreitungen vorliegen, die jedoch innerhalb der Dezernatsbudgets ausgeglichen wurden.

 

Die Abrechnung der Budgets im Ergebnis- und Finanzhaushalt ist im beiliegenden Bericht dargestellt.

 

Im Vorgriff auf den Jahresabschluss 2011 hat der Magistrat in seiner Sitzung am 23.04.2012 die Bildung von Haushaltsresten beschlossen. Auch diese sind dem beigefügten Bericht zu entnehmen.

 

Kapitalaufstockung der Adolf- und Luisa-Haeuser-Stiftung

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 16. Februar 2001 den Magistrat beauftragt, zu prüfen, ob 10 Prozent des jährlichen Ertrages der Adolf- und Luisa-Haeuser-Stiftung zur Kapitalaufstockung verwendet und damit der Stiftungszweck unabhängig von der Geldentwertung dauerhaft gesichert werden kann. Weiterhin wurde beschlossen, dass der Ertrag hauptsächlich zur Erwirtschaftung eines Teiles der Abschreibungen der öffentlichen Badeanstalten der Stadt Marburg dienen soll.

 

Im Haushaltsjahr 2011nnen daher 1.874,18 zur Kapitalaufstockung dem Stiftungsvermögen zugeführt werden.

 

Abschluss des Ergebnishaushalts

 

Der Ergebnishaushalt erwirtschaftet einen Überschuss im ordentlichen Ergebnis von rd.         2,1 Mio. €.

 

Die Gründe für das positive Ergebnis sind ausführlich im Bericht zum Jahresabschluss 2011 dargestellt.

 

Dieses positive Ergebnis ermöglicht es der Stadt Marburg, auch weiterhin eine Reduzierung der Verschuldungssituation anzustreben und vorerst auf die Aufnahme von Investitionskredite vom Kapitalmarkt zu verzichten.

.

cklagen

 

Nach den Zuführungen aus dem Jahresabschluss 2011 ergeben sich folgende Rücklagenbestände:

 

cklage aus dem ordentlichen Ergebnis:                            62.456.701,13

cklage aus dem außerordentlichen Ergebnis:              1.189.053,02

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen

 

Bericht zum Jahresabschluss 2011 (gesondert gedruckt)

 

                            Ausdruck vom: 23.04.2014

                            Seite: 3/3

 

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