Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/3181/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufnahme von Darlehen bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Jennifer Pitzer
- Verfasser*in:
- Pitzer, Jennifer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Entscheidung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
13.05.2014
|
Beschlussvorschlag
Der Magistrat wird gebeten die Aufnahme von nachfolgend aufgelisteten Darlehen zu beschließen:
Bezeichnung | Programm | Darlehenshöhe | Zinssatz |
Erneuerungsmaßnahme Emil-von-Behring Schule Marburg | 208 | 129.387 € | 1,16 % |
Erneuerungsmaßnahmen Gymnasium Philippinum, Bauabschnitt 2013 | 218 | 250.452 € | 0,10% |
Erneuerungsmaßnahmen Richtsberg- Gesamtschule, Turnhalle | 218 | 1.390.742 € | 0,10% |
Gesamtsumme |
| 1.770.581 € |
|
Die Darlehen werden jeweils mit der kürzesten Laufzeit aufgenommen. Beim Programm 208 sind dies 10 Jahre, beim Programm 218 sind dies 20 Jahre.
Dem Haupt- und Finanzausschuss ist von diesem Beschluss Kenntnis zu geben.
Die Stadt Marburg hat die Möglichkeit über verschiedene Programme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Darlehen zu besonders günstigen Konditionen aufzunehmen. Insbesondere kommen dabei die Programme 208 „IKK KfW Investitionskredit - Kommunen“ und 218 „Energieeffizient Sanieren - Kommunen“ in Betracht.
Aus den Programmen können Darlehen für Investitionen des Haushaltsjahres 2013 finanziert werden. Aufgrund der derzeitigen Wirtschaftslage sind die Zinskonditionen der o. g. Programme äußerst günstig, so dass der Verzicht auf die Darlehensgewährung als unwirtschaftlich einzustufen wäre (§ 93 Abs. 3 HGO). Zudem benötigt die Kasse aktuell Mittel, um die fälligen Auszahlungen leisten zu können.
Beim Programm 208 gelten die Zinssätze jeweils über die volle Laufzeit, beim Programm 218 muss nach der Hälfte der Laufzeit (also nach 10 Jahren) eine neue Zinsvereinbarung getroffen werden. Es wird grundsätzlich die kurzmöglichste Laufzeit gewählt, da nach Ablauf der Zinsfestschreibungsfrist (für beide Programme 10 Jahre) marktübliche Zinskonditionen festgesetzt werden.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen