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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/3206/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Wieviele Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund arbeiten in der Stadtverwaltung?

 

 

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Sachverhalt

 

Zur Beantwortung der Frage ist zunächst zu klären, welche Menschen per Definition einen Migrationshintergrund haben. Dies ist nach einer Definition des Statistischen Bundesamtes für diejenigen Menschen der Fall,

  • die ab 1950 in die Bundesrepublik Deutschland zugewandert sind,
  • die Nachkommen dieser Zuwanderer sind, aber bereits in Deutschland geboren wurden und
  • die Nachkommen in der dritten Generation, deren Großeltern zuwanderten.

 

Der Magistrat erhebt bei den Beschäftigten der Universitätsstadt Marburg nicht das Merkmal eines Migrationshintergrundes, so dass es keine exakten Zahlen dazu gibt, wie viele der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die genannten Voraussetzungen für das Merkmal „Migrationshintergrund“ erfüllen.

 

Eine damalige Inspektoranwärterin hat jedoch in 2011 im Rahmen ihrer Ausbildung an der Hochschule für Polizei und Verwaltung eine Diplomarbeit mit dem Titel „Interkulturelle Personalbeschaffung der Stadtverwaltung Marburg. Chancen und Probleme“ geschrieben. Darin hat sie auch den Versuch unternommen, die Anzahl städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund mit der entsprechenden Bevölkerungsstruktur der Universitätsstadt Marburg ins Verhältnis zu setzen. Aufgrund verschiedener statistischer Daten ist sie dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass knapp 20 % der Marburger Bevölkerung einen Migrationshintergrund haben dürfte, wobei hier als Besonderheit ein hoher Anteil ausländischer Studierender diese Zahl maßgeblich mit beeinflusst. Im Gegensatz dazu hat sie anhand verschiedener Parameter einen Anteil von rd. 8 % der städtischen Beschäftigten ermittelt, die über einen Migrationshintergrund verfügen. Dies ist nach den im Rahmen der Diplomarbeit vorgenommenen Recherchen übrigens in den meisten öffentlichen Verwaltungen eine festzustellende Diskrepanz zwischen der Bevölkerungsstruktur einerseits und der Beschäftigtenstruktur andererseits.

 

Vor diesem Hintergrund habe ich als Personaldezernent als Konsequenz aus diesen Feststellungen entschieden, dass bei öffentlichen Ausschreibungen ein ausdrücklicher Hinweis aufgenommen wird, wonach wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund besonders freuen.

 

Im Rahmen der Kommunalen Integrationspolitik der Universitätsstadt Marburg hat sich der Magistrat vor kurzem erfolgreich um das vom Land Hessen aufgesetzte WIR-Projekt beworben, wobei WIR für „Wegweisende Integrationsansätze Realisieren“ steht. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Projektes ist das Thema „Interkulturelle Öffnung und Kompetenz in der Verwaltung“, das von einer Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus unterschiedlichen Bereichen der Stadtverwaltung und 2 aus den Projektmitteln finanzierten Projektkoordinatorinnen bearbeitet wird. Im Sinne der Themenstellung sollen die Bedingungen bzw. Voraussetzungen für eine weiter gehende Öffnung der Verwaltung für Menschen mit Migrationshintergrund sowohl hinsichtlich der städtischen Dienstleistungen als auch einer Erhöhung des Anteils der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung mit Migrationshintergrund ermittelt werden.

 

 

 

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