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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/3208/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Petra Baumann (Nr. 03/16.05.2014)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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16.05.2014
|
Sachverhalt
Für die Vermittlung und Vermietung von privatem Parkraum gibt es im Internet bereits gewerbliche Angebote. Das bedeutet, dass die Parkraumvermittlung durch ein Privatunternehmen durchgeführt wird, welches hierfür einen Teil der Parkgebühr / Miete als Provision erhält. Die Abwicklung erfolgt online, teilweise über spezielle Apps. Derartige Angebote sind sicher sinnvoll, können jedoch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen durch die Stadt Marburg nicht ohne weiteres beworben oder auf der Homepage verlinkt werden. Um kostenpflichtige Abmahnungen zu vermeiden, wird durch die Stadt Marburg grundsätzlich auf die Verlinkung von gewerblichen Homepages verzichtet.
Es ist jedoch möglich, mit einem gewerblichen Anbieter zu kooperieren bzw. einen solchen finanziell zu fördern, wenn dieser für Marburg ein System der Parkraumvermittlung aufbaut. Eine solche Zusammenarbeit bzw. Förderung müsste jedoch zunächst näher konkretisiert werden, um sie abschließend rechtlich bewerten zu können. Es kann derzeit nicht beurteilt werden, ob hierfür überhaupt ein Bedarf besteht oder ob der bestehende Bedarf nicht bereits über die existierenden Anbieter abgedeckt wird.
Gegen eine von der Stadt eigenständig durchgeführte Parkraumvermittlung sprechen nicht haftungs- oder verkehrssicherungsrechtliche Gründe. Diese Risiken könnten vertraglich abgesichert werden. Dagegen spricht jedoch das Verbot der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden (§ 121 HGO). Danach darf sich eine Gemeinde nur dann wirtschaftlich betätigen, wenn der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt werden kann. Angesichts der bereits existierenden Angebote scheint das für das Geschäftsfeld der Parkraumvermittlung jedoch der Fall zu sein. Es spricht daher vieles dafür, die Vermittlung von privatem Parkraum auch von Privatunternehmen durchführen zu lassen und allenfalls eine städtische Förderung anzustreben.
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