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Ratsinformation
Kenntnisnahme - VO/3286/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) ab dem Jahr 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Preis, Theobald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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22.07.2014
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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25.07.2014
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Sachverhalt
Begründung
Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat mit Urteil vom 21. Mai 2013 das Hessische Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011 aufgrund einer fehlenden Bedarfsanalyse in wesentlichen Teilen für unvereinbar mit der Hessischen Verfassung erklärt.
Das Gericht erkennt einen von der Finanzkraft des Landes unabhängigen Anspruch der Kommunen auf Finanzausstattung an, der es Ihnen ermögliche, neben Pflichtaufgaben auch ein Mindestmaß an freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen. Der Spielraum des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs werde durch das Gebot eines aufgabengerechten Finanzausgleichs begrenzt. Dieser Verpflichtung komme der Gesetzgeber nur nach, wenn er bei der Ausgestaltung des vertikalen Finanzausgleichs die Höhe der zur kommunalen Aufgabenerfüllung erforderlichen Finanzmittel nachvollziehbar ermittele und einschätze. Ausdrücklich beanstandet der Staatsgerichtshof nicht die Höhe der Mittelzuweisungen, sondern ausschließlich die fehlende Bedarfsanalyse.
Die daraus folgende Neuregelung des KFA ist für das Jahr 2016 vorgegeben.
In der Zwischenzeit haben sich das Land Hessen und die Hessischen Kommunen mit diesem Thema befasst. Ein erstes Zwischenergebnis dieser Bemühungen, das vom Hessischen Städtetag erstellt wurde, ist der Anlage zur Kenntnisnahme beigefügt.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
Anlage
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