Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/3316/2014

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Welche Auswirkungen haben das Kifög und die Förderung der Kindertagesbetreuung durch das Land Hessen auf die Haushalte der Stadt Marburg in den Jahren 2014 bis 2016?

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die wesentlichen finanziellen Auswirkungen des KiföG für Marburg wurden bereits am 28. Juni 2013 im Rahmen der Beantwortung einer kleinen Anfrage der FDP dem Stadtparlament dargelegt.

Die finanziellen Auswirkungen des KiföG betreffen zwei Bereiche: Zum einen Mehreinnahmen durch höhere Landeszuschüsse an die KiTas und Krippen, zum anderen Mehrausgaben durch höhere Personalstandards. Durch die Vorgaben des KiföG wird insbesondere in den Krippen eine Personalausweitung mit entsprechend höheren Kosten notwendig sein. Die Mehreinnahmen fallen bereits ab dem Haushaltsjahr 2014 an, die höheren Personalstandards werden bei allen Krippen, die 2014 erstmals oder erneut eine Betriebserlaubnis erhalten inbes. Krippe Vitos, Uni-KiTa Am Schwanhof erforderlich. Für die anderen Krippen im Bestand ergibt sich eine Übergangsfrist: der verbesserte Personalschlüssel wird spätestens zum August 2015 verpflichtend. Neben den heren Landeszuschüssen für den laufenden Betrieb von Krippen und KiTas gibt es noch Zuschüsse, die an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind, z.B. für Fachberatung, die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans und die Sprachförderung. Diese Fördertatbestände sind neu eingeführt bzw. erhöht worden. Da diese Zuschüsse zweckgebunden verausgabt werden müssen, stehen diesen Mehreinnahmen Mehrausgaben in gleicher Höhe gegenüber, so dass diese Fördertatbestände per saldo keine Auswirkungen auf den Haushalt haben. Die Änderungen betreffen insgesamt 45 Einrichtungen in Marburg sowohl in kommunaler als auch in freier Trägerschaft.

Aus den wesentlichen Änderungen, die das KiföG vorsieht, lassen sich die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte 2014-2016 annäherungsweise da die Landeszuschüsse von den tatsächlich belegten Plätzen an den Stichtagen 1. März der Jahre 2014 bis 2016 abhängen werden berechnen:

1. Der U3-Bereich in Krippen wird bereits seit 2008 nach der Fördersystematik, die im KiföG auch für die KiTas übernommen wird, gefördert. D.h. es werden nur die Plätze vom Land Hessen bezuschusst, die am 1. März belegt sind. Das KiföG erhöht für den U3-Platz mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 35 Stunden und mehr dies entspricht den meisten U3-Plätzen in Marburg den jährlichen Zuschuss von 3.000 € auf 4.130 €, bei einer 10er Gruppe also pro Jahr um 11.300 €. In 2014 werden in Marburg rd. 430 Krippenplätze vorhanden sein, so dass insgesamt für den Krippenbereich je nach Betreuungszeit und Platzbelegung rd. 400.000 bis 450.000 € mehr Landeszuschüsse zu erwarten sein werden, als nach der aktuellen Förderung gezahlt werden.

Demgegenüber stehen personelle Mehraufwendungen durch die Vorgabe, dass 15% der Personalzeit in den Gruppen als zusätzlicher Ersatz für Urlaub- und Krankheitsvertretungen vorgehalten werden muss. Für eine Krippengruppe mit einer Öffnungszeit von 7 bis 17 Uhr auch dies wieder der Regelfall in Marburg bedeutet dies einen Mehraufwand von 15 Wochenstunden gegenüber der aktuellen Mindestverordnung. Dies sind je Gruppe Mehrkosten von rd. 17.000 € im Jahr. Bei 43 Krippengruppen ergeben sich hieraus Mehrausgaben von rd. 730.000 €.

Im Ergebnis bedeutet dies: im Krippenbereich stehen den erwartbaren Mehreinnahmen von max. rd. 450.000 € Mehrausgaben in Höhe von bis zu rd. 730.000 € gegenüber. Das KiföG erhöht also trotz Mehreinnahmen das kommunale Defizit um rd. 300.000 €r den Krippenbereich.

2. Im KiTa-Bereich für die Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung ändert sich die Fördersystematik. Während bislang genehmigte Plätze pauschal und für kommunale und freie Träger unterschiedlich gefördert wurden, unabhängig davon, ob sie belegt waren oder nicht, werden ab 2014 mit dem KiföG wie bereits im U3-Bereich nur Plätze gefördert, die am 1. März belegt sind. Dadurch entsteht zunächst eine Benachteiligung von Marburg, da wir i.d.R. eine Gruppengröße von 20 Kindern einhalten bei einer Betriebserlaubnis von 25 Plätzen je Gruppe. Während bisher 25 nach Betriebserlaubnis vorhandene Plätze bezuschusst wurden, werden es nach dem KiföG in Marburg max. 20 belegte Plätze sein die Marburger Qualitätsstandards werden also nicht belohnt. Da aber die Zuschüsse pro Platz nach dem KiföG angehoben werden, ergibt sich im Ergebnis eine Erhöhung der Landeszuschüsse.

Bei einer Belegung von 20 Kindern je KiTa-Gruppe ergeben sich grob folgende Veränderungen je belegtem Platz - zum Stichtag 1. März sind durchschnittlich die hier zugrunde gelegten Platzzahlen in Marburger KiTas belegt - und Jahr:

 

Einrichtung in               freier Trägerschaft                                          kommunaler Trägerschaft

 

Halbtagsplatz              + 300 € x 340 = 102.000 €                            + 230 € x 200 =   46.000 €

Mittagsplatz                            + 200 € x 220 =   44.000 €                            + 220 € x 300 =   66.000 €

Ganztagsplatz              + 300 € x 640 = 192.000 €                            + 300 x 260 =   78.000 €

 

Summe:                            ca. 338.000 € (davon rd. 90%                            ca. 190.000 €

                                          städt. Ersparnis durch geringere

                                          Zuschüsse an Träger)

 

Insgesamt ergibt sich hier eine Summe von rd. 500.000 € als Mehrzuschuss, der die Stadt entlastet. Hinzu kommen insbes. noch Zuschüsse von 5.000 € je Jahr für eingruppige KiTas einschl. der dezentralen Gruppen des Eltern-Kind-Vereins kann dies einen weiteren Zuschuss von 20.000 € bedeuten.

Da nach dem KiföG der Personalbedarf in den Gruppen von den belegten Plätzen abhängt, wird sich durch das KiföG in den KiTas für Marburg die i.d.R. 20er-Gruppen haben kein zwingender personeller Mehrbedarf ergeben. Die Marburger Personalstandards in den KiTas Personalschlüssel 1,5 zzgl. 15% Vorbereitungszeit deckt eine Gruppe mit 21 Kindern ab. Zusätzlicher Personalbedarf ergibt sich dann, wenn in einer Gruppe 22 oder mehr Kinder betreut werden. Dies kann zeitweilig einzelne KiTas betreffen, lässt sich aber nicht genau festlegen.

In der Summe bedeutet dies: im Krippenbereich entstehen Mehrkosten von 300.000 €, denen Mehreinnahmen an Landeszuschüssen im KiTa-Bereich von rd. 520.000 € gegenüberstehen, ein positiver Saldo von 220.000 € ab 2016. In den Haushaltsjahren 2014 und 2015 ist der Überschuss durch die höhere KiföG-Landesförderung deutlich höher, weil der personelle Mehraufwand in den Krippen erst ab August 2015 vollständig anfällt.

Ob dieser Überschuss zu Einsparungen oder zu Qualitätsverbesserungen im KiTa-Bereich hierfür hat sich der Jugendhilfeausschuss einstimmig auf seiner Sitzung am 22. Mai 2014 ausgesprochen genutzt wird, ist noch offen und muss von der Stadtverordnetenversammlung entschieden werden.

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen