Seiteninhalt
Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/3373/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Jan Sollwedel Nr. 03/25.07.2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Kenntnisnahme
|
|
|
25.07.2014
|
Sachverhalt
Es antwortet Oberbürgermeister Vaupel:
Die Wohnungsvermittlung im Fachdienst Wohnungswesen hat kein Entscheidungs- sondern lediglich ein Vorschlagsrecht gegenüber Wohnungseigentümern, wie beispielsweise Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften.
Personen, die sich wohnungssuchend registrieren lassen oder einen Antrag auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung im Fachdienst stellen, werden nach besonderem Wohnbedarf befragt bzw. machen freiwillig selbst Angaben über unzureichende Wohnverhältnisse. Vorgegebene Kriterien sind:
- Familie mit 3 und mehr Kindern,
- ältere Personen nach Vollendung des 60. Lebensjahres,
- junge Ehepaare (beide unter 40 Jahren und nicht länger als 5 Jahre verheiratet),
- Aussiedler, deren Einreise nicht mehr als fünf Jahre zurück liegt,
- Schwerbehinderte,
- Alleinerziehende,
- Schwangere oder
- sonstige Wohnungssuchende (Gründe hierfür sind individuell zu beschreiben).
Der Fachdienst Wohnungswesen erfasst solche Angaben und vermittelt Wohnungsbewerberinnen und Wohnungsbewerber priorisiert den Wohnungsbaugesellschaften, die in der Regel einem von mehreren möglichen Vermittlungsvorschlägen des Fachdienstes Wohnungswesen folgen.
Ein deutscher oder ein nicht deutscher Hintergrund ist kein Kriterium einer Priorisierung.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen