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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/3504/2014

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wir gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für das Gebiet der Universitätsstadt Marburg wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Aufstellungsbeschluss für die Anpassung des thematischen Teil - Windkraftnutzung - des weiter geltenden Flächennutzungsplans der Universitätsstadt Marburg an die Ziele des Teil-Regionalplan Energie gefasst. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet.

Inhaltlich soll der Flächennutzungsplan den Windkraftnutzungszielen entsprechend dem Stadtverordnentenbeschluss vom 29.06.2012 entsprechen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die bisherige mit dem Regierungspräsidium Gießen abgesprochene Strategie Windkraftanlagen im Stadtgebiet von Marburg mittels eines Verfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG-Antrag) durch das Regierungspräsidium Gießen zu genehmigen, wenn die mit Stadtverordnetenbeschluss vom 29.06.2012 beantragten Windkraftflächen im Teil-Regionalplan Energie enthalten sind, kann derzeit nicht mit Aussicht auf Erfolg verfolgt werden. Die im Rahmen der ersten Offenlage des Regierungspräsidiums Gießen eingegangenen Stellungnahmen - sowohl in qualitativer, als auch in quantitativer Hinsicht - machen eine Neubearbeitung des Teil-Regionalplans Energie notwendig.

 

Damit auf Grundlage des BauGB die Genehmigung von Windkraftanlagen bei Vorliegen eines BImSchG-Antrags auf den Flächen der Universitätsstadt Marburg durch das Regierungspräsidium Gießen erfolgen kann, ist dieser Aufstellungsbeschluss zur Anpassung an die zukünftigen Ziele des Teil-Regionalplan Energie formal nötig. Es wird davon ausgegangen, dass der Regionalplan die von der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 29.06.2012 formulierten Vorranggebiete nachvollzieht.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist nach Auskunft des Regierungspräsidiums Gießen nicht absehbar wann die erneute Offenlage des Teil-Regionalplans Energie stattfinden wird. Eine abgeschlossene Offenlage wäre bei der ursprünglichen Strategie als Genehmigungsvoraussetzung nötig gewesen.

 

Das weitere Anpassungsverfahren kann dann erst betrieben werden, wenn der Teil-Regionalplan Energie beschlossen vorliegt.

 

Daher soll der Flächennutzunsplan entsprechend geändert werden, um eine geordnete Entwicklung der Windkraft im Stadtgebiet von Marburg zu ermöglichen.

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

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