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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/3510/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, Folgendes zu beschließen:

 

Der Beteiligung der Stadtwerke Marburg GmbH an der Lahn-Eder-Diemel-Abwasser GmbH mit einem Gesellschaftsanteil von einem Drittel wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Begründung:

 

1.              Betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen

 

Die Stadtwerke Marburg GmbH haben sich im Rahmen ihrer Geschäftsstrategie in den vergangenen Jahren konsequent von einem lokal tätigen Unternehmen zu einem in vielfältigen Kerngeschäftsfeldern und Wertschöpfungsstufen agierenden, mittelhessischen Infrastrukturdienstleister entwickelt. Neben einer gezielten Erweiterung des Kundenportfolios auch außerhalb der angestammten bzw. neu hinzugekommenen Versorgungsnetze, wurden verstärkt Beteiligungen mit anderen kommunalen und privatwirtschaftlichen Partnern entlang der gesamten Wertschöpfungskette des Unternehmens mit dem Ziel eingegangen, die Stadtwerke Marburg GmbH zukunfts- und wettbewerbsorientiert zu positionieren und Wachstums- bzw. Renditechancen auch außerhalb des Stadtgebiets zu nutzen.

 

Insofern stellt die am 21.07.2014 erfolgte Gründung der „Lahn-Eder-Diemel-Abwasser GmbH (LEDA GmbH)" eine konsequente Fortsetzung dieser Geschäftsstrategie dar. In der LEDA sind mit der kommunalen VEW (Verbands-Energie-Werk Gesellschaft für Erneuerbare Energien GmbH, Korbach), der Remondis Aqua GmbH & Co. KG, Lünen, und der Stadtwerke Marburg GmbH kompetente Partner zur Lösung einer herausfordernden Aufgabe im Abwasserbereich zusammengekommen. Neben dem technischen und kaufmännischen Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen geht es insbesondere auch um die Erneuerung von kommunalen Kläranlagen in Nordhessen. Das gemeinsame Ziel der Gesellschafter besteht darin, in der Region in Nord- und Mittelhessen zu kooperieren und gemeinsam als kommunaler Partner Betriebsführungsverträge für Abwasserentsorgungen zu übernehmen. Das Stammkapital beträgt 30.000 Euro. Jeder Partner ist zu einem Drittel an der LEDA beteiligt, sodass eine Mehrheit der kommunalen Seite gesichert ist. Auf Betreiben der VEW war die Gründung der Gesellschaft zügig herbeigeführt worden, um den Geschäftsbetrieb angesichts anstehender möglicher Auftragsakquisen schnellstmöglich aufnehmen zu können.

 

Die Stadtwerke Marburg GmbH bringt aufgrund ihrer erfolgreichen Tätigkeit beim Abwasserverband Marburg (AVM) auch ihre technische Expertise ein und zeichnet in der LEDA im Tagesgeschäft für die kaufmännischen Aufgaben (Einkauf, Finanz- und Rechnungswessen, Liquiditätsmanagement, Anlagenbuchhaltung, Wirtschaftsplanung, Steuern usw.) verantwortlich. Remondis konzentriert sich auf alle technischen Aufgaben. Die VEW zeichnet insbesondere für Markt, Vertrieb, Fördermittel- und Investitionsmanagement verantwortlich und bringt in die Kooperation bestehende kommunale Projektentwicklungen ein.

 

Die LEDA hat zunächst kein eigenes Personal außer dem Geschäftsführer Herrn Harald Plünnecke, der wiederum durch die kommunalen Gremien der VEW vorgeschlagen wurde. Remondis stellt mit Herrn Henry Bürgermeister den technischen Prokuristen. Seitens der Stadtwerke Marburg GmbH ist vorgesehen, Herrn Uwe Erdel, Betriebsleiter beim AVM, als Prokuristen einzusetzen. Eventuell hinzukommendes Personal soll gemäß TV-V oder TVöD vergütet werden.

 

Vorteile für die Stadtwerke Marburg GmbH bestehen zunächst in der Vergütung der kaufmännischen Geschäftsbesorgung und in einer Stärkung der kommunalen Seite in der Partnerschaft mit Remondis Aqua. Später wird eine marktübliche Verzinsung auf das eingesetzte Kapital erwartet.

 

2.              Kommunalverfassungsrechtliche Rahmenbedingungen

 

Da die Stadtwerke Marburg GmbH als Eigengesellschaft der Universitätsstadt Marburg mit Errichtung der LEDA GmbH die Gründung eine Tochtergesellschaft vornimmt, sind die Anforderungen der §§ 121 ff. HGO zur wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden zu beachten.

Diese Voraussetzungen sind mit dem Gegenstand des Unternehmens erfüllt, da die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Abwasserentsorgung nicht als wirtschaftliche Betätigung gilt, § 121 Abs. 2 Nr. 2 HGO. Weiterhin wurde nach § 127a HGO die Gründung der LEDA GmbH dem Regierungspräsidium Gießen als zuständiger Aufsichtsbehörde bereits am 25.07.2014 unter Vorlage des Gesellschaftsvertrages angezeigt.

Auf der Grundlage des bereits erfolgten Beschlusses des Aufsichtsrates der Stadtwerke Marburg GmbH am 11.09.2014 soll nach § 51 Ziffer 11 HGO nun die endgültige Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung herbeigeführt werden.

 

 

 

 

Egon Vaupel                                                                                                                Dr. Franz Kahle

Oberbürgermeister                                                                                                  rgermeister

 

 

 

 

Anlage

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Finanz. Auswirkung

 

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