Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der CDU-Fraktion - VO/3518/2014

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg möge beschließen:

 

Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg wird beauftragt zu berichten, ob mittlerweile alle Glassammelcontainer  in der Innenstadt umgerüstet und mit Lärmschutzvorrichtungen versehen worden sind und welche Ergebnisse die Messungen über die Lärmbelastungen ergeben haben.

 

Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt,  soweit noch nicht geschehen, alte Glascontainer in unmittelbarer Wohnbebauung auszutauschen bzw. mit einem LärmDämmSystem nachzurüsten. Sollten die laufenden Haushaltmittel dafür nicht ausreichen, wird der Magistrat gebeten die zusätzlichen  Kosten im nächsten Haushaltsentwurf mit zu berücksichtigen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

Überall in den Kommunen stehen Altglascontainer. Das nähere Wohnumfeld  von Altglascontainern ist häufigen Lärmbelästigungen durch Personen, die Glas einwerfen, ausgesetzt.

Eine Lärmminderung kann durch den Einsatz spezieller Dämmmaterialien und einen optimierten Einwurfschaft (Vorteile für Umwelt und Gesundheit: weniger Geräuschemissionen beim Einwerfen des Altglases und Lärmminderung) für die in der unmittelbaren Umgebung wohnenden Personen erreicht werden.

Der Magistrat soll mit dem Dualen System Deutschland als Auftraggeber der Altglassammlung Kontakt aufnehmen und veranlassen, dass sukzessiv die bisherigen Glascontainer gegen neue, lärmgedämmte ausgetauscht werden.

Eine Nachrüstung mit einem LärmDämmSystem für Altglascontainer ist in jedem Container glich. Diese Nachrüstung ist kostengünstig, nachhaltig und effizient und ersetzt eine Neuanschaffung.

Die Deutschen sind Weltmeister im Sammeln von Altglas. Und das an rund 84.000 Standplätzen mit ca. 300.000 400.000 Altglassammelbehältern im gesamten Bundesgebiet. Gut für die Umwelt. Schlecht für die Ruhe in den Wohngebieten. Denn das Einwurfgeräusch von Altglas wird oft als erhebliche Belästigung empfunden.

Die Pflichten für die Betreiber ergeben sich aus § 22 des Bundesimmissions-Schutzgesetzes. Danach sind Altglascontainer so zu errichten und zu betreiben, dass die nach dem Stand der Technik unvermeidbaren schädlichen Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

Das Duale System Deutschland AG (DSD) schreibt zum Lärm in den neuen Ausschreibungen verbindliche und nachzuweisende Vertragsvorgaben fest. Das ist gut für die lärmgeplagte Bevölkerung. Aber schlecht für Entsorgungsunternehmen und Kommunen, deren vorhandene Altglascontainer diese Anforderungen nicht erfüllen.

Die Lösung: Die Nachrüstung mit einem kostengünstigen LärmDämmSystem.

Mit einem flexiblen anti-noise-LärmDämmSystem können alle marktüblichen Behältersysteme nachgerüstet werden.

 

Winfried KisselKarin SchaffnerJoachim Brunnet

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen