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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/3585/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:

 

Zur Finanzierung von Schulbauinvestitionen wird bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen ein Darlehen mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessischen Investitionsfond Abt. B in Höhe von 410.000 € aufgenommen. Das Darlehen weist folgende Konditionen auf:

 

              Zinssatz:

 

              Das Darlehen ist zinsfrei.

 

Tilgung:

 

Das Darlehen ist jährlich mit 5 % zu tilgen. Dies entspricht 40 Halbjahresraten in Höhe von je 10.250 €.

 

Ansparverpflichtung:

 

Vor Auszahlungen des Darlehens müssen 20 % der Darlehenssumme angespart werden. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 82.000, zu leisten in 8 Halbjahresraten in Höhe von je 10.250 €.

 

Sonderbeitrag:

 

Bei einer vorzeitigen Auszahlung des Darlehens vor Ablauf der regulären Ansparzeit von vier Jahren sind für jedes Jahr 2,5 % der Darlehenssumme im Anschluss an die vertragliche Tilgungszeit zu erbringen.

 

Dem Haupt- und Finanzausschuss ist von diesem Beschluss Kenntnis zu geben.

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Stadt Marburg erhält auch in diesem Jahr wieder ein zinsloses Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds als Schulbaupauschale. Sie dient der nicht projektgebundenen Förderung von Investitionen im Schulbereich.

 

Das Darlehen ist zwar zu Beginn mit den Ansparraten belastet, dafür ist es aber während der anschließenden 20-jährigen Laufzeit zinslos, so dass es auf jeden Fall in Anspruch genommen werden sollte.

 

Die Aufnahme und die Abwicklung eines solchen Darlehens haben Auswirkungen auf beide Teilhaushalte:

 

Der Finanzhaushalt wird zunächst mit den Zahlungen der Ansparraten belastet. Sind diese vollständig geleistet, wird das Darlehen ausgezahlt. Der Finanzhaushalt wird in Höhe Darlehenssumme begünstigt und leistet in den nächsten 20 Jahren die planmäßige Tilgung.

 

Der Ergebnishaushalt bleibt während der Ansparphase von der Darlehensaufnahme unberührt.

 

Es gilt jedoch für die Behandlung der Ansparraten die Sonderregelung, dass diese in der Bilanz als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert werden müssen. Dieser Bilanzposten wird anschließend über die Laufzeit des Darlehens, beginnend mit dem Jahr der ersten Tilgungsrate, als laufender Aufwand aufgest. Dadurch wird der Ergebnishaushalt in den 20 Jahren der eigentlichen Darlehenslaufzeit mit jährlich 4.100 €, insgesamt also wieder mit 82.000 belastet. Da dieser Aufwand aber nicht zahlungswirksam ist, begünstigt das in diesen 20 Jahren wiederum den Gesamtfinanzhaushalt.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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