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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/3644/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.1    Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 27/2 „Erweiterung Reitanlage Dagobertshausen“ wird entsprechend der Kennzeichnung im Übersichts-plan angepasst.

 

1.2    Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wird für die Flächen-nutzungsplan-Änderung Nr. 27/2 „Erweiterung Reitanlage Dagobertshausen“ beschlossen.

 

2.1    Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27/5 „Erweiterung Reitanlage Dagobertshausen“ wird entsprechend der Kennzeichnung im Übersichtsplan angepasst. Es kommen 3 externe Teilgeltungsbereiche für den naturschutzrechtlichen Ausgleich hinzu.

 

2.2    Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wird für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27/5 „Erweiterung Reitanlage Dagoberts-hausen“ beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Am 28. Januar 2014 hat der Vorhabenträger die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Erweiterung der Reitanlage Dagobertshausen beantragt, um auf dem Areal hochklassige Reitturnierveranstaltungen durchführen und um eine Stellplatzanlage für das Gesamtareal erstellen zu können. Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich.

 

Für diese Bauleitplanung (FNP-Änderung und vorhabenbezogener B-Plan) hat die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg am 28. Februar 2014 die jeweiligen Aufstellungsbeschlüsse gefasst.

Wie in dieser Beschlussvorlage erwähnt, wird ein Teil der Planungen zur Reitanlage (landwirtschaftliche Fläche mit Ausgleich) durch diese Erweiterung überplant. Da der Ausgleich noch nicht realisiert wurde und der Vorhabenträger laut Durchführungsvertrag dazu verpflichtet ist, ist es notwendig eine naturschutzrechtliche Äquivalentmaßnahme zu entwickeln und an anderer Stelle umzusetzen. Das ist im 1. Nachtrag, der am 9. April 2014 abgeschlossen worden ist, zum Durchführungsvertrag geregelt. Mit der Realisierung der Äquivalentmaßnahme ist begonnen worden. Sie soll bis Ende Mai 2015 abgeschlossen sein.

 

Im Zeitraum vom 14. Mai bis einschließlich 18. Juni 2014 hat die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB mit den Vorentwürfen stattgefunden.

Die Vorentwürfe zur Reitanlagenerweiterung haben einen zusätzlichen Trainingsplatz und einen vergrößerter Abreiteplatz zum Inhalt. Des Weiteren hat der bisherige Betrieb des Nutzungsensemble Hofgut Dagobertshausen mit Kulturscheune und Reitanlage gezeigt, das zur Unterbringung von Stellpätzen für publikumsintensive Veranstaltungen keine Möglichkeit im Bereich der Ortsdurchfahrt Dagobertshausen besteht. Deshalb ist eine Stellplatzanlage mit ca. 300 Plätzen enthalten, die fußläufig gut an die Reitanlage und an das Hofgut angebunden ist.

 

In dieser frühzeitigen Beteiligung sind 4 Fragestellungen aufgeworfen worden, die bis zur Offenlage geklärt werden mussten:

 

  1. Notwendigkeit und Dimension der Stellplatzanlage

 

Mit der Straßenverkehrsbehörde  ist abgesprochen worden, dass stündliche Zählungen der parkenden Fahrzeuge an Spitzenbelastungstagen vorzunehmen sind. Das ist am 20.07.2014, dem Tag der „2. Dagobertshäuser Landpartie“ geschehen. Das „Verkehrstechnischen Gutachten Stellplatznachweis“ hat den Bedarf ermittelt und dokumentiert (s. Anlagen). Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die projektierte Stellplatzanlage für 314 PKW’s und 7 LKW’s vor dem Hintergrund von Großveran-staltungen sowohl auf der Reitanlage als auch im Hofgut ausreichend sind.

 

  1. Straßenrechtliche Klärung der Stellplatzzufahrt von der K 78 aus

 

In Abstimmung mit HessenMobil ist festgelegt worden, dass der Geltungsbereich der Bauleitplanung so geschnitten wird, dass er Flächen der Planfeststellung K 78 nicht beinhaltet. Somit ist eine Ausnahme von der Veränderungssperre dieses Planfeststellungsverfahrens nicht nötig. Weiterhin sind keine Einbauten in der Bauverbotszone der K 78 in diesem Bauleitplanverfahren zulässig. Alle verkehrs-rechtlichen Detailfragen zu der Stellplatzzufahrt werden in einem gesonderten „Zufahrtserlaubnis-Verfahren“ getrennt von der Bauleitplanung geregelt.  Die grundsätzliche Leistungsfähigkeit der Einmündung ist in dem „Verkehrstechnischen Gutachten Leistungsfähigkeitsnachweis Einmündung K78“ nachgewiesen (s. Anlagen)

 

  1. Abklärung der wasserrechtlichen Zustimmung zur Oberflächenentwässerung

 

Mit der Unteren Wasserbehörde ist die Genehmigungsfähigkeit des der Planung zu Grunde liegenden Entwässerungskonzeptes - Anlage eines Entwässerungsgrabens mit Retentionsraum und so gedrosselter Einleitung in den „Elnhäuser Bach“ - abgestimmt.

 

  1. Konkretisierung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahme

 

Die nunmehr festgesetzten 3 externen Ausgleichsmaßnahmen, die Bestandteil des in der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB vorgestellten Ausgleichspools waren und dem inhaltlich dort von der Unter Naturschutzbehörde und dem Naturschutzbeirat zugestimmt worden ist, ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

 

Bestandteil dieses Bauleitplanes wird das mit der Universitätsstadt Marburg abgestimmte Konzept (Vorhaben- und Erschließungsplan) sowie ein Durchführungsvertrag sein. Der Durchführungsvertrag verpflichtet die Vorhabenträgerin zur Übernahme aller anfallenden Kosten (einschließlich denen für erforderliche Erschließungsmaßnahmen).

Der Vorhaben- und Erschließungsplan beschreibt detailliert das angestrebte Nutzungskonzept zur Erweiterung der bestehenden Reitanlage sowie die Anlage einer Stellplatzanlage einschließlich der Zufahrt zur Kreisstraße (s. Anlagen). Der Durchführungsvertrag wird bis zum Satzungsbeschluss abzuschließen sein.

 

Alles Weitere kann den beigefügten Planunterlagen entnommen werden.

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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