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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/3646/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Vertrag zur Durchführung des Behindertenfahrdienstes mit dem Unternehmen UniCare UG & Co.KG wird vom Magistrat zum Ende des laufenden Vertragsjahres, also zum 31.05.2015 gekündigt.

Der Magistrat schließt Verträge mit verschiedenen Unternehmen ab, die Sonderfahrzeuge zur Verfügung haben und die ab dem 01.06.2015 den Behindertenfahrdienst übernehmen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Um den Behindertenfahrdienst attraktiver und flexibler zu gestalten und auch den Wünschen der Nutzer/innen nachzukommen, soll es zukünftig die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Anbietern im Behindertenfahrdienst geben. Da seit diesem Jahr neben UniCare ein weiteres Unternehmen mit Sonderfahrzeugen in Marburg ansässig ist, können nun die seit Jahren bestehenden Überlegungen des Fachdienstes Soziale Leistungen und des Behindertenbeirates zur Verbesserung des Behindertenfahrdienstes umgesetzt werden.

Aus abrechnungstechnischen Gründen sollen nur Verträge mit Unternehmen abgeschlossen werden, die Sonderfahrzeuge und Taxen oder nur Sonderfahrzeuge zur Verfügung haben.

 

Die Verfahrensweisen, die sich bei der Durchführung des Behindertenfahrdienstes bewährt haben, sollen beibehalten werden:

  • Pro Monat sind 12 Fahrten möglich.
  • Es soll weiterhin die Differenzierung zwischen Sonderfahrzeug- und Taxifahrten geben.
  • Das System der Fahrscheine soll beibehalten werden. Ein Fahrschein ermöglicht eine Fahrt im gesamten Gebiet der Stadt Marburg.

 

Der Haushaltsansatz von 100.000 € soll auch nach der Neugestaltung des Behindertenfahrdienstes eingehalten werden.

Den zu erwartenden Kostensteigerungen durch Einführung des Mindestlohns und anzupassende Fahrtpreise sowie eine höhere Anzahl an Fahrten soll mit zwei Maßnahmen begegnet werden:

 

1. Erhöhung der Eigenbeteiligung von 1,50 € auf 2,50 €.

Die Eigenbeteiligung ist seit ihrer Einführung im Jahr 2000 nie erhöht worden. Personen, die wenig Geld zur Verfügung haben, werden von der Eigenbeteiligung generell befreit.

 

2. Einschränkung des Personenkreises:

  • Personen, die ein eigenes Auto oder eines im Haushalt zur Verfügung haben, das sie selbst fahren können oder in dem sie von ihrer Assistenz transportiert werden können, sollen vom Fahrdienst ausgeschlossen werden. Der Behindertenfahrdienst soll die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung ermöglichen. Mit einem Auto kann die Teilhabe ohne Fahrdienst realisiert werden. Diese Handhabung ist in allen Städten, die einen Behindertenfahrdienst anbieten, üblich.
  • Fahrten zur AurA sollen nicht mehr übernommen werden, weil hier grundsätzlich die Pflegekasse Kostenträger ist. Die Stadt Marburg verfolgt im Behindertenfahrdienst den Grundsatz, keine Fahrten zu übernehmen, für die andere Kostenträger zuständig sind. Bisher gab es für AurA eine Ausnahmeregelung, die nicht weitergeführt werden soll. Die Tagespflege der Marburger Altenhilfe nutzt den Behindertenfahrdienst der Stadt Marburg nicht für ihre Einrichtung.

 

Der Aktionsradius, der die gesamte Stadt Marburg inklusive Stadtteile umfasst, soll um den

Kernort Cölbe erweitert werden. Da Cölbe in unmittelbarer Nähe zu Wehrda liegt und in der Vergangenheit immer wieder Fahrten nach Cölbe nachgefragt wurden, sollen die Fahrten dorthin ermöglicht werden.

 

Das gesamte Vorgehen wurde vom FD Soziale Leistungen mit der AG Behindertenfahrdienst des Behindertenbeirates abgestimmt und fand deren Zustimmung.

 

 

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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